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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 12/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Krögelstein III",

Stadt Hollfeld

im Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

1. Bebauungsplan- Änderung "Krögelstein 3",

Stadt Hollfeld, Lkrs. Bayreuth

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Krögelstein 3" zum 1. Mal zu ändern.

Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt es sich bei der Aufstellung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.

Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Es sollen weiterhin Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt im Westen von Krögelstein und ist komplett von der bebauten Ortslage umgeben.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Krögelstein liegen innerhalb des Geltungsbereiches:

Flurnummern ganz:

1181, 1181/2, 1182/6

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 20.05.2025 wurde vom Stadtrat von Hollfeld am 20.05.2025 gebilligt.

Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum in die Pfingstferien fällt, wird dieser allerdings entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung wird dementsprechend in der Fassung vom 20.05.2025 in der Zeit

vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 25. Juli 2025

auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https://www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld während der Dienststunden (Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB öffentlich aus.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hollfeld