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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 12/2026
Aufseß AB
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Aufseß Amtlich

Aufgrund des Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Aufseß folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.077.800,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.552.840,00 Euro.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.042.000 Euro festgesetzt, davon für das

Finanzplanungsjahr 2027

1.561.000,00 Euro

Finanzplanungsjahr 2028

1.481.000,00 Euro

§ 4*

entfällt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Aufseß, den 15.05.2026
Gemeinde Aufseß
Schrüfer 
Erster Bürgermeister

*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden mit Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Aufseß (Hebesatzsatzung) vom 08.10.2024 zum 01. 01. 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

165 v. H.

2.

Gewerbesteuer

 

260 v. H.