Aufgrund des Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Aufseß folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.077.800,00 Euro |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.552.840,00 Euro. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr nicht festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.042.000 Euro festgesetzt, davon für das
| Finanzplanungsjahr 2027 | 1.561.000,00 Euro |
| Finanzplanungsjahr 2028 | 1.481.000,00 Euro |
entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden mit Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Aufseß (Hebesatzsatzung) vom 08.10.2024 zum 01. 01. 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 400 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 165 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 260 v. H. | |