1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufsrechtssatzung Stechendorf Süd-West)
Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 20.05.2025 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts (Vorkaufsrechtssatzung Stechendorf Süd-West) beschlossen.
Die Satzung liegt während der allgemeinen Dienststunden in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, 96142 Hollfeld, Marienplatz 18, 1. Stock, zur Einsichtnahme (nach Terminvereinbarung) auf.
Die Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.