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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 13/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.11.2021 (GVBl. S. 608)

Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von mechanisch-biologisch behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Hollfeld in die Wiesent durch die Stadt Hollfeld

Die Stadt Hollfeld beabsichtigt, das behandelte Abwasser in die Wiesent zu leiten.

Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Die Stadt Hollfeld hat infolgedessen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannte Einleitung beantragt.

Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, Zimmer Nr. 1.02 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 20.06.2025 und endet am 21.07.2025.

Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Hollfeld oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 223 erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen,

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dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;

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dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann

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dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,

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die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen auch auf folgender Internetseite der Stadt Hollfeld eingestellt: „https://www.hollfeld.de/bekanntmachungen/index.php“.

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Hollfeld, 20.06.2025
Stern
Erster Bürgermeister