Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Widmung von Ortsstraßen
Der Stadtrat beschließt, die nachfolgend angeführten Ortsstraßen mit Wirkung zum 01.07.2026 dem öffentlichen Verkehr zu widmen (Art. 6 Abs. 1, 2 und 3, Art. 46 Ziffer 2 und Art. 47 Abs. 2 BayStrWG):
Am Dohlenstein:
Fl.Nr. 1219 Gemarkung Krögelstein
Beginn: Einmündung „Kr BT 39“ bei der Fl.Nr. 1219/8 Gemarkung Krögelstein
Ende: Einmündung „Kr BT 39“ bei der Flurnummer 1219/18 Gemarkung Krögelstein
Straßen- bzw. Wegbaulastträger: Stadt Hollfeld
Am Riesenüberhang:
Fl.Nr. 1225 Gemarkung Krögelstein
Beginn: Einmündung „Kr BT 39“ bei der Fl.Nr. 1225/1 Gemarkung Krögelstein
Ende: Einmündung „Kr BT 39“ bei der Flurnummer 1225/9 Gemarkung Krögelstein
Straßen- bzw. Wegbaulastträger: Stadt Hollfeld
Dieser Beschluss des Stadtrates wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die entsprechenden Unterlagen (Widmungsbeschluss etc.) können in der Zeit vom 01.07.2026 bis einschließlich 03.08.2026 während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, Zimmer 1.03, eingesehen werden.