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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 13/2026
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Aufgrund des Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Hollfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.828.700 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 18.147.405 Euro

ab.

(2) Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Stadtwerke Hollfeld der Stadt Hollfeld für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit 2.479.980 Euro

in den Aufwendungen mit 2.409.313 Euro

und

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit 523.700 Euro

ab.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr nicht festgesetzt.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtwerke Hollfeld werden im Geschäftsjahr 2026 in Höhe von 100.000 Euro festgesetzt.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 6.000.000 Euro festgesetzt, davon für das

Finanzplanungsjahr 2027 4.600.000 Euro

Finanzplanungsjahr 2028 1.400.000 Euro

(2) →Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Hollfeld zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4 (*)

Entfällt

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000 Euro festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Hollfeld wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Hollfeld, den 08.06.2026

Stadt Hollfeld

 

(Siegel)

 

 _________________________________

 

Hartmut Stern, Erster Bürgermeister

*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden mit Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Hollfeld (Hebesatzsatzung) vom 15.10.2024 zum 01. 01. 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 410 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v. H.

2.

Gewerbesteuer 380 v. H.