Die Stadt Hollfeld und die Gemeinden Aufseß und Plankenfels erheben zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung einen Beitrag. Erhebungsgrundlage ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS / EWS). Der Herstellungsbeitrag berechnet sich aus der Grundstücksfläche und Geschossfläche des Beitragsobjektes, multipliziert mit dem Beitragssatz.
Beispiele von Bau- und Nutzungsänderungen:
| - | Ausbauten des Dachgeschosses / Spitzbodens (auch einzelner Räume zum Wohnen, Hobby- und Bastelräume, Hausarbeitszimmer oder Spielzimmer) |
| - | Wohnhausanbauten |
| - | Verglasung von Balkonen |
| - | Anbau von Wintergärten bzw. geschlossenen Terrassenüberdachungen |
| - | Verlegung von Wasser / Abwasser in Nebengebäuden |
| - | Nutzungsänderungen (z. B. Garagen zu Wohnraum) |
Wie ist der Abschluss der Maßnahme zu melden?
Bei allen genehmigungspflichtigen Vorhaben liegt der VG Hollfeld ein Bauantrag vor. Hier genügt es, wenn die Fertigstellung bei uns angezeigt wird.
Bei genehmigungsfreien Änderungen ist eine Mitteilung nach Abschluss der Maßnahme direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld erforderlich.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verjährung nicht vorliegt, wenn erst nach Jahren eine beitragsrechtliche Veränderung festgestellt oder mitgeteilt wird.
Sollten Veränderungen an der Grundstücksfläche und / oder Geschossfläche noch nicht gemeldet worden sein, bitten wir dies - bei den genehmigungsfreien Fällen mit entsprechenden Unterlagen - nachzuholen. Erst dadurch ist eine gerechte Beitragserhebung zur Abwasserbeseitigung möglich.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Grundstücks- und / oder Geschossfläche behilflich. Sie können auch Auskunft über die bisher erfassten Flächen erhalten.
Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Bauamt, Frau Blume, Tel. 09274 980-17.