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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 14/2023
Aufseß AB
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Wasserversorgung und Kanalleitungsnetz der Gemeinde Aufseß

Die Gemeinde Aufseß ist bestrebt, das Wasser- und Abwassersystem in der Gemeinde wie auch in den Ortsteilen sowie die Kläranlage funktionsfähig zu erhalten und nach dem Stand der Technik zu ertüchtigen.

Hierzu wurden und werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • 2. Standbein Wasserversorgung (Verbindungsleitung zur Aufseß-Gruppe)

  • Sanierung des Kanalleitungsnetzes

  • Ertüchtigung der gemeindlichen Kläranlage

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, dass für die angefallenen Kosten Verbesserungsbeiträge zu erheben und/oder Gebühren entsprechend anzupassen sind. Um eine größtmögliche Gerechtigkeit für die Berechnung von Verbesserungsbeiträgen zu schaffen, erfolgt eine aktuelle Bestandsaufnahme der beitragsrechtlich relevanten Flächen.

Die Gemeinde Aufseß hat die Firma Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler aus 91241 Kirchensittenbach mit der Erhebung dieser Flächen (Grundstücksflächen, Geschossflächen) beauftragt.

Die Durchführung der Aufmaßarbeiten ist für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 geplant.

Die Ermittlung der Flächen erfolgt durch den Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler, der hierbei nach Straßenzügen die einzelnen Grundstücke systematisch prüft und notwendige Messungen vornimmt. In diesem Zusammenhang steht der Mitarbeiter auch für weitere Beratungen und zur Information der Eigentümer zur Verfügung.

Eine vorherige konkrete Terminbestimmung je Grundstück durch die Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler wird aus organisatorischen und zeitlichen Gründen nicht erfolgen. Es werden Grundstücke bei Bedarf auch mehrmals aufgesucht, um den Eigentümer/Bewohner zu erreichen.

Grundlage dieser Ermittlungen sind die digitalen Flurkarten des zuständigen Vermessungsamtes, aus denen sich bereits für jedes Gebäude (Hauptgebäude und Nebengebäude) sämtliche Seitenlängen und Grundflächen ergeben.

Geprüft wird im Einzelnen die Anzahl der vorhandenen Geschosse (Kellergeschoss (KG), Erdgeschoss (EG), Obergeschoss (OG), Dachgeschoss (DG), der Ausbauzustand sowie deren bauliche Verbindungen.

Für die Ermittlungen der notwendigen Daten besteht nach dem Kommunalabgabengesetz und der Abgabenordnung eine umfassende gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflicht seitens der Eigentümer (analog dem Steuerrecht). Wir bitten Sie daher, den jeweiligen Vermesser Zutritt zu Ihrem Grundstück und – soweit notwendig – auch zu den Gebäuden zu gewähren. Es wäre zudem hilfreich, wenn vorhandene Baupläne zur Einsichtnahme bereitgestellt werden könnten.

Eine ordnungsgemäße und korrekte Ermittlung liegt dabei vor allem in Ihrem eigenen Interesse, um spätere Unstimmigkeiten wegen zu viel berechneter Flächen zu vermeiden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ermittlung dieser Flächen möglichst zusammen mit dem Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler vorzunehmen.

Der berechtigte Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler kann sich durch eine Bestätigung der Gemeinde – gesiegelt und unterschrieben vom Bürgermeister - ausweisen.

Ist ein Zugang zum Grundstück nicht möglich, werden sämtliche Geschossflächen aller Gebäude als beitragspflichtig angesetzt (Schätzungsbefugnis). Die Aufmaßarbeiten benötigen im Einzelfall nur eine Zeit von durchschnittlich etwa 15 Minuten. Der Mitarbeiter ist dabei angehalten, Ihre Beeinträchtigungen nur auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

Wenn der Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler Sie als Eigentümer nicht zuhause antrifft, ein persönlicher Kontakt aber notwendig erscheint, erhalten Sie eine "Briefkasteninformation". Dieser DIN A4-Zettel enthält den Namen und die Handynummer des jeweiligen Aufmessers. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Mitarbeiter der Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler in Verbindung und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Der Aufmesser bleibt während der Aufmaßarbeiten vor Ort, d.h. es sind auch Termine nach 17.00 Uhr möglich!

Sofern Sie bei den Besichtigungen nicht anwesend sind und eine Mitwirkung Ihrerseits nicht unbedingt notwendig ist, wird der Mitarbeiter die Datenaufnahme nach dem vorhandenen Bestandsplan aufnehmen.

Jeder Eigentümer erhält nach Abschluss der Aufmaßarbeiten ein Informationsschreiben sowie ein für das Objekt entsprechende Aufmaßblatt mit Lageplan - mit der Möglichkeit zur Prüfung. Auf diesen Aufmaßblättern sind alle erhobenen, beitragspflichtigen Flächen ersichtlich.

Sollten Sie eine vorherige Terminvereinbarung wünschen, dann wenden Sie sich bitte zeitnah an die Telefonnummer 0173/5138463 Herr Ziegler der Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler.

Sollten Missverständnisse, Fragen oder Fehler aufgetreten sein, können diese natürlich noch nachträglich berichtigt werden. In Einzelfällen kann auch ein nochmaliger Ortstermin vereinbart werden.

Befindet sich Ihr Wohnsitz nicht in der betreffenden Gemeinde, oder ist Ihre Liegenschaft vermietet/verpachtet, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Mieter/Pächter/Hausverwaltungen informieren und diese dazu schriftlich ermächtigen, den Ortstermin mit der Grundstücksverwaltung Susanne Ziegler wahrzunehmen.

Der Vermesser hält sich beim Betreten Ihres Grundstücks an die geltenden Hygieneregeln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung.

Euer Bürgermeister
Alexander Schrüfer