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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 14/2024
Aufseß AB
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Haushaltssatzung der Gemeinde Aufseß (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Aufseß folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit  —  2.652.970,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben

mit  —  3.161.000,00 Euro.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 50.000 Euro festgesetzt, davon für das

Finanzplanungsjahr 2025 50.000,00 Euro.

§ 4

Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  400 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  400 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  310 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Aufseß, den 18.06.2024
Gemeinde Aufseß
Schrüfer
Erster Bürgermeister