Aufgrund des Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Aufseß folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit — 2.652.970,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
mit — 3.161.000,00 Euro.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr nicht festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 50.000 Euro festgesetzt, davon für das
Finanzplanungsjahr 2025 50.000,00 Euro.
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 400 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) — 400 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer — 310 v. H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.