Aufgrund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Plankenfels folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.831.800,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.911.100,00 Euro.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 500.000 Euro festgesetzt, davon für das
Finanzplanungsjahr 2025 — 500.000 Euro.
Entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 21.02.2013 (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2013 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 v. H. |