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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 14/2024
Plankenfels AB
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Plankenfels Amtlich

Aufgrund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Plankenfels folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.831.800,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.911.100,00 Euro.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 500.000 Euro festgesetzt, davon für das

Finanzplanungsjahr 2025  —  500.000 Euro.

§ 4 (*)

Entfällt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Plankenfels, den 18.06.2024
Gemeinde Plankenfels
Harald Wich
Erster Bürgermeister

*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 21.02.2013 (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2013 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

350 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

350 v. H.

2.

Gewerbesteuer

350 v. H.