29. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Höfen - West“, südlich der Gemeindeverbindungsstr. Höfen-Tiefenlesau, westlich der bestehenden Bebauung in Höfen, Fl.Nr. 369, Gemarkung Treppendorf, Stadt Hollfeld, Landkreis Bayreuth
Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche ein Wohngebiet zur Errichtung von 3 Einzelhäusern zu planen. Außerdem wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Ortsbereich Höfen im Parallelverfahren zu ändern.
Da das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB nicht mehr anzuwenden ist, wurde mit Beschluss vom 19.09.2023 das Vorhaben in ein Regelverfahren überführt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 4.185 m².
Insgesamt werden 3 Baurechte ausgewiesen, mit einer durchschnittlichen Bauplatzgröße von 1.200 m², darin enthalten sind die privaten Grünflächen.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2023 wurde der Planentwurf vom 21.11.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 07.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 durchgeführt.
Zu den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und der Träger öffentlicher Belange hat sich der Gemeinderat am 25.06.2025 beraten und beschlossen, die notwendigen Änderungen in den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanentwurf einzuarbeiten und den überarbeiteten Entwurf für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, sowie des Bebauungsplanes jeweils mit textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich der dazugehörigen Unterlagen werden in der Zeit
vom 21. Juli 2025 bis einschließlich 01. September 2025
auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter www.hollfeld.de unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“, „Bauen in Hollfeld“, „Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
| Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung verfügbar: | ||
| - | Umweltbericht vom 17.11.2023 mit Aussagen zu den voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter: | |
| • | Lebensräume für Tiere und Pflanzen (Veränderung Ackernutzung zu Wohn-/Gartennutzung |
| • | Biologische Vielfalt (Artenvielfalt, Veränderung durch teilw. Versiegelung und Gartennutzung) |
| • | Boden (Qualität Oberbodenstruktur mit Bodenleben) |
| • | Wasser (Oberflächengewässer, Versickerung des Niederschlagswasser) |
| • | Klima und Luft (Schadstoffe, kleinklimatische Beeinträchtigungen, Erwärmung, Luftzirkulation) |
| • | Mensch und Gesundheit (Immissionsschutz, Erholungsraum, Wohn- und Arbeitsverhältnisse) |
| • | Landschaftsbild (Topographie, typische Landschaftselemente, Umweltzustand) |
| - | Artenschutzrechtliche Untersuchung mit Schwerpunkt auf dem Rotmilan (Milvus milvus) einschließlich Brutplatzkartierung; (keine besetzten Brutreviere) | |
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth, Untere Naturschutzbehörde vom 01.02.2024 (keine Einwände) | |
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth, Sachgebiet 43, Wasserschutzgebiet, Trinkwasserversorgung vom 01.02.2024 (Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Anforderung Niederschlagswasserbeseitigung) | |
| - | Stellungnahme des Luftamtes Nordbayern vom 20.12.2023, (keine Einwände) | |
| - | Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes vom 18.01.2024, (keine Beeinträchtigung von Wetterdienststandorten) | |
| - | Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg vom 17.01.2024, (schonender Umgang Grund und Boden, rechtzeitige Information, Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen, Pflege Grünflächen) | |
| - | Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 17.01.2024, (Minimierung von Landverbrauch und Bodenversiegelung, Auswirkungen Zufahrten und Einfriedungen, Schatten- Laubwurf, Nährstoff- und Wasserentzug, Grundstücksentwässerung, Duldung Staub- und Ammoniakemissionen) | |
| - | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Hof vom 19.01.2024, (keine Bedenken) | |
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an baurecht@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf aber schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.