Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zum 1. Juli 2026 tritt die novellierte „Verordnung über die Benutzungsgebühren der unteren Vermessungsbehörden (GebOVerm)“ in Kraft. Durch diese landesweite Anpassung ändern sich auch die Gebühren für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster im Rathaus.
Das Wichtigste im Überblick:
Wichtiger Hinweis zur Übergangsfrist: Da die Umstellung sehr kurzfristig erfolgt, kann es aus systemtechnischen Gründen vorkommen, dass in der ersten Zeit noch der alte Preis abgerechnet wird. Spätestens ab dem 1. Oktober 2026 gilt der neue Tarif von 48,00 € jedoch flächendeckend.
Sollten Sie Fragen zu den neuen Gebühren oder zu Ihrem Bauantrag haben, steht Ihnen das Team im Rathaus gerne zur Verfügung.