Verordnung über die Anbringung von öffentlichen Anschlägen und Plakaten in der Stadt Hollfeld
Der Stadtrat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 07.07.2026 die Verordnung über die Anbringung von öffentlichen Anschlägen und Plakaten in der Stadt Hollfeld beschlossen.
Die Verordnung liegt während der allgemeinen Dienststunden in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, 96142 Hollfeld, Marienplatz 18, 1. Stock, zur Einsichtnahme (nach Terminvereinbarung) auf.
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hollfeld, den 08.07.2026
Stadt Hollfeld
Stern
Erster Bürgermeister