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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 16/2024
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Königsfeld hat am 23.02.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 15.05.2024 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt und der Haushaltsplan (gemäß Art. 9 Abs. 9 BaySchFG, Art. 24, Art. 40 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO, § 4 Bekanntmachungsverordnung) vom 05.08.2024 bis 12.08.2024 öffentlich ausliegt.

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  179.400,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  24.700,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4

Schulverbandsumlage

1.

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 133.900,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 auf 58 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.308,62068 € festgesetzt.

4.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 0,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

5.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01.Oktober 2023 auf 58 Verbandsschüler festgesetzt.

6.

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 0,00 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 29.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Königsfeld, 18.07.2024
Schulverband Königsfeld
Norbert Grasser, Schulverbandsvorsitzender