1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „WEIHER HU 1„
der Stadt Hollfeld, Landkreis Bayreuth
Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplan "Weiher Hu 1" zum 1. Mal zu ändern. Der Plan erhält den Namen "1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung Weiher Hu 1".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Ein Umweltbericht wurde erstellt.
Das Plangebiet liegt im Süden des Ortsteiles Weiher westlich der Stadt Hollfeld und schließt südöstlich an das vorhandene Wohngebiet "Weiher" und den Ortrand des Altdorfes an. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:
Norden und Osten – zur bebauten Ortslage / Wohngebiete "Weiher" und "Weiher Hu 1"; Süden und Westen - zur freien Landschaft hin / landwirtschaftliche Nutzflächen
Folgende Grundstücke der Gemarkung Weiher liegen im Geltungsbereich: Flurnummern ganz: 110/33, 110/34, 110/35, 110/41, 110/42 und 110/43 Flurnummern teilweise: 110/28
Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 16.07.2024 die eingegangenen Stellungnahme und Vorbringen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Auslegung behandelt und gleichzeitig in der Sitzung vom 16.07.2024 den Entwurf der "1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung Weiher Hu 1" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 16.07.2024 mit Begründung und Umweltbericht vom 16.07.2024 gebilligt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Bei dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat. Da der Auslegezeitraum großteils in die Sommerferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 16.07.2024 wird in der Zeit
vom 05. August 2024 bis einschließlich 18. September 2024
auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https://www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung veröffentlicht.
Außerdem sind diese Unterlagen im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an baurecht@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf auch schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen
Umweltbezogene Informationen liegen einerseits innerhalb der Bebauungsplan-Begründung mit paralleler Flächennutzungsplan-Änderung vor, andererseits in Form von Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht wurden.
Umweltbezogene Berichte und Gutachten:
> Umweltbericht zum Bebauungsplan "Weiher Hu 1"
(Bewertung der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen der Beteiligungen gem.
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
> Informationen zum Schutzgut Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden und Wasser
| • | Hinweise bzgl. Gehölzpflanzungen |
| • | Hinweise bzgl. Wasserrecht (Lage außerhalb von Schutzgebieten/Überschwemmungsgebieten, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Versiegelung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Gewässerausbau) |
| • | Hinweise bzgl. Entwässerungsplanung (v.a. bei Starkregenereignissen) |
| • | Hinweise bzgl. der Erschließungsstraße |
| • | Hinweise bzgl. Leitungsverläufe |
| • | Hinweise des grundlegenden Brandschutzes (Wasserversorgung, Erreichbarkeit, Rettungsweg etc.) |
| • | Hinweise bzgl. Immissionen aus der Landwirtschaft |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.