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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 16/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Bekanntmachung über das in-kraft-treten des Bebauungsplan

gemäß §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat mit Beschluss des Stadtrates vom 15.07.2025 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Treppendorf“ in der Fassung der Änderung mit Begründung vom 08.04.2025 gemäß §10 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Dieser Plan bedurfte keiner Genehmigung. Das Planaufstellungsverfahren wurde im Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.

Der bezeichnete Plan mit Begründung in der Fassung vom 08.04.2025 liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.

Sowie auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https:/www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung veröffentlicht.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Unbeachtet werden demnach

1.

eine nach §214 Abs.1 Satz1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzungen der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des §214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplan und des Flächennutzungsplan

3.

nach §214 Abs.3 Satz2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Satz1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach §214 Absatz2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des §44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art.6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) i.V.m. §3 BauGB und BayDSG. Sofern Sie die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutz-rechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hollfeld, 15.07.2025
gezeichnet Hartmut Stern
Erster Bürgermeister