27. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kapellenäcker“, westlich der Bahnhofstraße, östlich der Wiesent, südlich des Bauhofes/Feuerwehr in Hollfeld, Fl.Nrn. 968, 981/2 Tf., 981/6 Tf., 982, 982/2, 982/4, 982/5, 982/7, 982/8, 982/10, 982/16, 982/26 Tf., 983, 983/2, 983/3, Gemarkung Hollfeld, Stadt Hollfeld, Landkreis Bayreuth
Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes und gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hollfeld beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 43.600 m².
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet, sowie ein Mischgebiet ausgewiesen werden und damit die Voraussetzung für eine verdichtete Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Insgesamt sollen 12 Baukörper mit ca. 70 kleinen Wohneinheiten sowie Baukörper mit Gemeinschafts- und Verwaltungsräumen entstehen.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.10.2021 wurde der Planentwurf vom 26.10.2021 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 20.12.2021 bis einschließlich 04.02.2022 durchgeführt.
Aus planungsrechtlichen Gründen ruhte das Verfahren zwischenzeitlich. Mit den eingegangenen Anregungen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange hat sich der Stadtrat am 15.07.2025 befasst und die überarbeiteten Entwürfe für die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung, sowie des Bebauungsplanes jeweils mit textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich der dazu gehörigen Unterlagen werden in der Zeit vom 01. August 2025 bis einschließlich 12. September 2025 auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter www.hollfeld.de unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“, „Bauen in Hollfeld“, „Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung verfügbar:
- Umweltbericht der Firma OPUS vom 16.07.2024 mit Aussagen zu den voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:
| - | Schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros IBAS vom 23.06.2025 |
| - | Geotechnischer Bericht, Baugrunduntersuchung des Ingenieurbüros Ruppert & Felder vom 20.04.2022 |
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth, Wasserrecht vom 21.02.2022 (Überschwemmungsgebiet, Schmutzwasser, Niederschlagswasser) |
| - | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Hof vom 11.02.2022 (keine Altlasten, Wasserversorgung, Grundwasser- und Bodenschutz, Abwasserbeseitigung und Gewässerschutz, Oberflächengewässer) |
| - | Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth Münchberg vom 12.01.2022 (Hinweis landwirtschaftliche Flächen angrenzend) |
| - | Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 03.02.2022 (Hochwasserrisikoabschätzung bzw. Überschwemmungsgefahren, für Kleintiere durchlässige Einfriedungen, schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtverschmutzung, unnötige Bodenversiegelung verhindern, Sonnenenergienutzung, Begrünungen, Wassermanagement) |
| - | Stellungnahme des Bay. Landesamtes für Denkmalpflege vom 10.01.2022 (Meldepflicht Bodendenkmäler) |
| - | Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 10.01.2022 (keine Einwände) |
| - | Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes vom 26.01.2022 (keine Einwände) |
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an baurecht@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf aber schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.