Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Stadt Hollfeld mit wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid vom 05.11.2025 und Änderungsbescheid vom 18.11.2025, Az.: FB43-6323/16, die widerrufliche gehobene Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von mechanisch-biologisch behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Hollfeld (Belebungsanlage) in die Wiesent (Gewässer Il. Ordnung).
Dieser Bescheid liegt mit den dazugehörigen Unterlagen in der Zeit vom
03. August 2026 bis einschließlich 21. August 2026
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, Zimmer Nr. 102, zur Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen als zugestellt.
Diese Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite des Landratsamtes Bayreuth unter https://www.landkreis-bayreuth.de/bekanntmachungen sowie auf der Internetseite der Stadt Hollfeld unter https://www.hollfeld.de/bekanntmachungen/index.php veröffentlicht.
Hollfeld, 27. Juli 2026