Das Landratsamt Bayreuth hat die Kommunen darauf hingewiesen, nachstehende Information für die Betreiber von Abwassersammelgruben zu veröffentlichen.
Informationen für Betreiber von Abwassersammelgruben
Prüfung von Abwassersammelgruben
Abwassersammelgruben sind Abwasseranlagen, in denen häusliches, gewerbliches oder landwirtschaftliches Abwasser gesammelt wird. Undichte Abwasseranlagen führen zu Gewässerverunreinigungen. Betreiber von Abwassersammelgruben sind deshalb seit November 2021 gesetzlich verpflichtet, alle zehn Jahre die Dichtheit sowie ordnungsgemäße Abfuhr des Grubeninhalts prüfen bzw. bescheinigen zu lassen. Diese Bescheinigung wird von einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) durchgeführt und der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt.
| Folgendes müssen Sie als Betreiber einer Abwassersammelgrube tun: | ||
| 1. | Beauftragen Sie aus der Liste der privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) mit Tätigkeitsgebiet „Abwassersammelgruben“ unter https://www.lfu.bayern.de/wasser/sachverstaendige_wasserrecht/psw/index.htm einen anerkannten PSW, der eine kostenpflichtige, optische Kontrolle der vorhandenen Behälter der Abwassersammelgrube und Unterlagen zur Anlage durchführt. Der PSW wird einen Vor-Ort-Termin mit Ihnen abstimmen. | |
| 2. | Für die Kontrolle müssen die Gruben zugänglich und einsehbar sein. Dazu ist die Abwassersammelgrube oder im landwirtschaftlichen Bereich die Mehrkammerausfaulgruben vor der Ortseinsicht zu entleeren und zu säubern. Bitte informieren Sie den PSW, wenn die Abwassersammelgrube nicht rechtzeitig entleert und gereinigt werden konnte, um den vereinbarten Termin neu abzustimmen.Aktiv genutzte Jauche-, Gülle- und Sickersaftlagerbehälter zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silage-Sickersaft, in denen gegebenenfalls zusätzlich auch Abwasser gesammelt wird, brauchen nicht entleert zu werden. | |
| 3. | Bitte stellen Sie für den Vor-Ort Termin, soweit vorhanden, folgende Unterlagen zur Abwassersammelgrube bereit: | |
| • | Bauunterlagen |
| • | Entwässerungspläne zum Anwesen |
| • | Ergebnisse einer früheren Dichtheitsprüfung |
| • | Abfuhrbelege (bei der Abfuhr zu einer kommunalen Kläranlage ist das der Rechnungsbeleg der Kläranlage oder des Entsorgungsunternehmens) |
| • | Angaben zum Trinkwasserbezug. |
| 4. | Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, besteht ggf. die Möglichkeit diese innerhalb von zwei Monaten zu beheben. Der PSW wird die Mängelbeseitigung kontrollieren. | |
| 5. | Das abschließende Ergebnis der Bescheinigung wird der PSW der Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Sie erhalten eine Kopie der Bescheinigung für Ihre eigenen Unterlagen. | |
| 6. | Bei weiterhin bestehenden Mängeln wird die Kreisverwaltungsbehörde über das weitere Vorgehen informieren. | |
| 7. | Ist die Abwassersammelgrube ohne Mängel, ist eine erneute Bescheinigung erst wieder nach zehn Jahren fällig. | |
Soweit Rückfragen sind, werden über das Landratsamt Bayreuth nähere Auskünfte erteilt.
Ansprechpartner: Herr Huß, Telefon: 0921 728649
Hollfeld, den 27.07.2026
Verwaltungsgemeinschaft Holfeld
für Stadt Hollfeld, Gemeinden Aufseß und Plankenfels