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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 17/2024
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Aufgrund des Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Hollfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

ab.

(2) Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Stadtwerke Hollfeld der Stadt Hollfeld für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit

2.732.500 Euro

in den Aufwendungen mit

2.721.500 Euro

und im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit

783.300 Euro

ab.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr nicht festgesetzt.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtwerke Hollfeld werden in Höhe von 573.200 Euro festgesetzt.

§ 3

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.819.500 Euro festgesetzt, davon für das

Finanzplanungsjahr 2025

3.793.000 Euro

Finanzplanungsjahr 2026

26.500 Euro

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Hollfeld zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4 (*)

Entfällt

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  1.700.000 Euro festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Hollfeld wird auf  —  300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Hollfeld, den 01.08.2024
Stadt Hollfeld
Hartmut Stern
Erster Bürgermeister

*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden mit der Ersten Änderung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Hollfeld (Hebesatzsatzung) vom 13. 02. 2014 zum 01. 01. 2015 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

410 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

410 v. H.

2. Gewerbesteuer

380 v. H.