Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 66 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Sanspareil-Gruppe folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.539.400 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.863.400 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
i. H. v. 1.665.200 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Betriebskostenumlage: Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
Investitionsumlage: Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.