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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 17/2025
VG Hollfeld AB
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VG Hollfeld Amtlich

Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Sanspareil - Gruppe (Landkreis Kulmbach)

für das Haushaltsjahr 2025

vom 11.06.2025

Auf Grund der Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 66 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Sanspareil-Gruppe folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.539.400 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.863.400 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden

i. H. v. 1.665.200 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Betriebskostenumlage: Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

Investitionsumlage: Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Wonsees, 11.06.2025
ZV zur Wasserversorgung der Sanspareil-Gruppe
Andreas Pöhner
Verbandsvorsitzender