Aufgrund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Plankenfels folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.674.300,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.547.500,00 Euro.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.102.000 Euro festgesetzt, davon für das
Finanzplanungsjahr 2026 — 1.102.000 Euro.
Entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
| Plankenfels, den 28.07.2025 | Gemeinde Plankenfels |
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| (Siegel) |
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| Harald Wich, Erster Bürgermeister |
*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 23.09.2024 (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 270 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 155 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 350 v. H. | |