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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 17/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);

Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg in der Heroldsleiten“

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 29.07.2025 folgende Beschlüsse gefasst:

Widmung eines öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg in der Heroldsleiten“

Der Stadtrat beschließt, den nachfolgend angeführten öffentlichen Feld- und Waldweg mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr zu widmen (Art. 6 Abs. 1, 2 und 3, Art. 53 Ziffer 1 und Art. 54 BayStrWG):

Bezeichnung:

Weg in der Heroldsleite

Flurnummer 1374 der Gemarkung Hollfeld

Beginn:

Heoldsleite, gegenüber der Flurnummer 1372/8 Gemarkung Hollfeld

Ende:

Einmündung Flurnummer 1390, 1391 und 1393

Straßen- bzw. Wegbaulastträger: Stadt Hollfeld

Dieser Beschluss des Stadtrates wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die entsprechenden Unterlagen können während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, Zimmer 1.03, eingesehen werden.

Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen

Nr. 6 im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege

Bezeichnung:

„Weg in der Heroldsleiten“

Flurnummer:

1388

Anfangspunkt:

von der Weismainerstraße

Endpunkt bis zur Ortsgrenze nach Freienfels

Länge:

500 m

Träger der Straßenbaulast:

Eigentümer der Grundstücke Flurnummer 1382, 1381, 1379, 1387, 1389, 1378 und 1377

Es wird beabsichtigt diesen öffentlichen Feld- und Waldweg einzuziehen.

Gründe für die Absicht der Einziehung: Stadtratssitzung vom 29.07.2025, Verlegung

Die entsprechenden Unterlagen können während der allgemeinen Dienstzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, Zimmer 1.03, in der Zeit vom 18.08.2025 bis 21.11.2025 eingesehen werden.