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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 18/2023
Aufseß AB
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Aus der Sitzung des Gemeinderats Aufseß vom 18.07.2023

Bebauungsplan „Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“

Der Gemeinderat Aufseß hat den städtebaulichen Vertrag für den Bebauungsplan „Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“ bestätigt und beschlossen. Zudem wurden die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan, sowie zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt und anschließend der Feststellungsbeschluss und der Satzungsbeschluss vollzogen.

Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuhaus“

Der Gemeinderat Aufseß hat den städtebaulichen Vertrag für den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuhaus“ bestätigt und beschlossen. Zudem wurden die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan, sowie zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt und anschließend der Feststellungsbeschluss und der Satzungsbeschluss vollzogen.

Markt Wiesenttal

10. Änderung Flächennutzungsplan und Landschaftsplan Voigendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan Voigendorf keine Einwände erhoben.

Baugenehmigungen durch das Landratsamt Bayreuth

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Bauvorhaben Nützel in Heckenhof auf Neubau von Garagen und Holzlagerraum sowie einer Dachterrasse

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Bauvorhaben Weiß, Hochstahl, auf Umbau des vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäudes in Kühl-Lager- und Verkaufsraum, sowie Neubau eines Hühnerstalls mit Teilabbruch des bestehenden Gebäudes

Sell, Hochstahl

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Neubau eines Sichtschutzzaunes mit Pflanzenrankhilfe

Der Gemeinderat hat zur Befreiung und dem Bauvorhaben sein Einvernehmen gegeben.

Beer, Heckenhof

Antrag auf Baugenehmigung zur Wohnhauserweiterung mit Umbau und Dachgeschossausbau

Der Gemeinderat hat zu dem Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Gründung einer Bürgerstiftung

Nach der Vorstellung „Bürgerstiftung“ durch Herrn Herrmannsdörfer von der Sparkasse Bayreuth in einer der letzten Gemeinderatsitzungen fand nun in dieser Sitzung eine Grundsatzdiskussion und eine Beschlussfassung dahingehend statt, ob die Gründung einer Bürgerstiftung angestrebt oder nicht weiterverfolgt werden soll.

Zur Gründung ist ein Mindestkapital in Höhe von 10.000 € erforderlich. Die Sparkasse Bayreuth würde einen einmaligen Beitrag in Höhe von 3.000 € dazu geben und sich um die Verwaltung des Stiftungsvermögens gegen ein Entgelt, abhängig vom jährlichen Stiftungsumsatz, kümmern. Dies wird in anderen Kommunen ebenfalls so gehandhabt.

Aus der Mitte des Gemeinderates ist die Gründung insgesamt positiv gesehen worden, insbesondere die hierdurch entstehenden Handlungsmöglichkeiten zum Aufbau des Stiftungsvermögens und der Möglichkeiten zur Weitergabe an die Berechtigten. Das Stiftungsgremium wäre der Gemeinderat.

Der Gemeinderat hat die Gründung einer Bürgerstiftung befürwortet und hat sich für ein weiteres Vorantreiben einer Gründung ausgesprochen.

Antrag ASV Aufseß vom 12.06.2023 auf Zuschuss zu den Kosten zur Modernisierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände

Der Gemeinderat hat den vorliegenden Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für die Modernisierung der Flutlichtanlage des ASV Aufseß befürwortet. Es wird ein einmaliger Festzuschuss in Höhe von 1.000 € gewährt.

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats Aufseß vom 08.08.2023

Vollzug des Denkmalschutzgesetzes; Nachtrag eines Wegekreuzes auf Fl.Nr. 660 der Gemarkung Neuhaus in die Denkmalliste Baudenkmäler;

Herstellung Benehmen der Gemeinde nach Art. 2 BayDSchG

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat die Ausführungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Eintragung des Wegekreuzes am Grundstück Fl.Nr. 660 der Gemarkung Neuhaus in die Denkmalschutzliste - Teil A – Baudenkmäler – Landkreis Bayreuth zur Kenntnis genommen und erteilt das Benehmen hierzu.

Gleichzeitig wird ein einfaches Versetzen (Neuaufstellen) der umgefallenen Steinstele und des Sockels auf die andere Wegeseite auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 623 am Hohenpölzer Weg durch den Gemeinderat befürwortet.

Die Stele selbst ist nicht als Baudenkmal eingestuft.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Bauhof“ in Sachsendorf

Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Bauhof“ in Sachsendorf beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 154 der Gemarkung Sachsendorf.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes, ist auch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen worden, diese soll nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Stadt Waischenfeld

Bebauungsplan „Photovoltaik-Anlage Breitenlesau I und II“ nördlich von Breitenlesau

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat gegen das vorliegenden Bauleitplanverfahren keine Einwendungen erhoben.

Hinsichtlich der erforderlichen Trassenführung für die Stromtrasse und die Errichtung der Anbindung an das Versorgungsnetz Bayernwerk ist die Gemeinde Aufseß, da auch gemeindliche Wege für die Einspeisung in das Umspannwerk Stechendorf (Stadtgebiet Hollfeld) in den bereits vorliegenden Planungen betroffen sind, eng einzubinden, damit entsprechende Regelungen mit dem Vorhabensträger getroffen werden können.

Stadt Waischenfeld

Bebauungsplan "Agro PV-Anlage Breitenlesau III" im Bereich Fl.Nr. 2075 der Gemarkung Breitenlesau

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat gegen das vorliegenden Bauleitplanverfahren keine Einwendungen erhoben.

Hinsichtlich der später erforderlichen Trassenführung für die Stromtrasse und die Errichtung der Anbindung an das Versorgungsnetz Bayernwerk ist die Gemeinde Aufseß, soweit gemeindliche Wege berührt werden, eng einzubinden, damit entsprechende Regelungen mit dem Vorhabensträger getroffen werden können.

Markt Wiesenttal

11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes (Albertshof)

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat gegen die vorliegende 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes (Albertshof) des Marktes Wiesenttal keine Einwendungen erhoben.

Anpassung kalkulatorischer Zinssatz

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Empfehlungen der Kommunalberatung Dr. Schulte & Röder zu folgen und den kalkulatorischen Zinssatz rückwirkend zum 01.01.2022 auf 2,50 % p.a. zu ändern.

Straßensanierung in der Gemeinde Aufseß

Sachsendorf – Großer Stein

Im Bereich Anwesen Schilling wird die Straße inkl. Entwässerung bis zum Beginn des Feldweges noch im September saniert.

Aufseß – Heckenhofer Berg

Hier werden die ersten 20 m von der Einfahrt der Staatstraße kommend saniert und die Entwässerung mit einem Sinkkasten sichergestellt.

Neuhaus Mühlengrundstraße

Beim Straßenzug von der Einfahrt zur Pension Mühlengrund bis zur Brücke des Anwesens Hausnummer 46 soll eine Sanierung geprüft werden.

Neuhaus – Talstraße

Im Kurvenbereich beim Anwesen Hausnummer 36 werden Muldensteine neu gesetzt, damit das Regenwasser zukünftig in die Sinkkästen fließen kann. Im gleichen Zug werden die Kanalschächte sowie Oberflächenschäden in der Asphaltschicht in diesem Bereich saniert.

Euer Bürgermeister
Alexander Schrüfer