Grundsätzlich liegt diese in der Höhe des Vorjahres, es sei denn es ergaben sich Änderungen auf dem zu veranlagenden Grundstück. Diese Änderungen sind durch den Eigentümer zeitnah an das Bauamt zu melden. Wenn Sie noch kein SEPA-Lastschriftmandat bei der Stadt Hollfeld eingereicht haben, bitten wir dieses nachzuholen oder um rechtzeitige Überweisung der festgesetzten Gebühr.