Anpassung der Verbrauchsgebühr nach § 11 Absatz 3 und 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) zum 01.10.2023
Seit dem 01.10.2017 beträgt unsere Verbrauchsgebühr unverändert 1,05 € pro m³ Wasser
Seither sind insbesondere bei der Energieversorgung und die allgemein aber auch speziell durch gesetzliche Vorgaben zur Versorgungssicherheit erhebliche Kostensteigerungen eingetreten. In den letzten Jahren wurden zudem auch viele Investitionen, wie die Erneuerung der Rohrnetze in Wüstenstein-Tal, Hubenberg und teilweise in Seelig, die Zuleitung nach Rauhenberg und für die Technik zur Steuerung und Überwachung der Wasserversorgung durchgeführt. Durch die hohen Förderungen durch den Freistaat Bayern konnte die Erhebung eines Verbesserungsbeitrages vermieden werden; allerdings müssen die übrigen Kosten letztendlich durch Gebühren abgedeckt werden.
Das bisherige Gebührenaufkommen war daher nicht mehr kostendeckend.
Unsere Verbandsversammlung hat deshalb beschlossen, eine Gebührenneukalkulation vornehmen zu lassen. Entsprechend den kommunalrechtlichen Vorgaben muss in diese Kalkulation das tatsächliche finanzielle Geschehen der vergangenen Jahre und die Aussicht auf die kommenden Jahre einfließen.
Mit diesen umfangreichen Arbeiten wurde die Dr. Schulte-Röder Kommunalberatung in Veitshöchheim beauftragt, die auf diesem Gebiet bayernweit tätig ist. Ergebnis dieser Neukalkulation ist, dass die bisherige Gebühr nicht mehr kostendeckend ist und hierfür eine Anpassung auf 1,42 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers notwendig wird. Die Grundgebühren wurden dabei unverändert belassen.
Der neue Gebührensatz mit der dazugehörigen Änderungssatzung wurde in der Verbandsversammlung am 09.08.2023 beschlossen.
Der neue Gebührensatz liegt damit weiterhin in einem Bereich, der im Vergleich zu vielen anderen Wasserversorgern unterdurchschnittlich ist.
Die Gebührenanpassung wird zum 01.10.2023 erfolgen.
Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes vom 17.08.2023 wurde im Amtsblatt Nr. 22 vom 30.08.2023 des Landkreises Forchheim öffentlich bekanntgemacht.