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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 19/2024
Kirchliche Nachrichten
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Evang.-Luth. Kirchengemeinden Azendorf, Hollfeld und Krögelstein

- So., 15. September.,

8.45 Uhr:

GOTTESDIENST zum 16. So. n. Trin.

in der Johanneskirche in Azendorf,

- So., 15. September.,

10.15 Uhr:

GOTTESDIENST zum 16. So. n. Trin.

im Betsaal in Wiesentfels,

- So., 22. September,

8.45 Uhr:

GOTTESDIENST zum 17. So. n. Trin. in der Pfarrkirche in Krögelstein,

- So., 22. September,

10.15 Uhr:

GOTTESDIENST zum 17. So. n. Trin. in der Friedenskirche in Hollfeld,

- So., 29. September

9.30 Uhr:

GOTTESDIENST zur Kerwa in der Johanneskirche in Azendorf mit anschließender Verköstigung.

Kerwa an der Johanneskirche in Azendorf am 29.09.

Die Kirchengemeinde Azendorf feiert traditionell am letzten Sonntag im September ihre „kleine“ Kerwa. Nach dem Gottesdienst am 29.09. um 9.30 Uhr in der Johanneskirche wird draußen im Kirchhof dann eingeladen zu „Bratwöscht im Brötla“ mit Getränken und Kaffee und Kuchen.

Kirchenvorstandswahl – Einsicht ins Wahlberechtigtenverzeichnis

Am 20. Oktober 2024 ist Kirchenvorstandswahl in den evangelischen Gemeinden in Bayern. Kommen Sie und geben Sie den Frauen und Männern Ihre Stimme, von denen Sie möchten, dass sie in den nächsten sechs Jahren die Entscheidungen für unsere Gemeinden treffen.

Das Motto „Stimm für Kirche“ heißt: Mir ist der Glaube wichtig, ich gehöre zur evangelischen Kirche. Meine Stimme gestaltet die Kirche vor Ort mit.

Sie können sich vergewissern, ob Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis Ihrer Kirchengemeinde eingetragen sind. Dazu liegt es in den zwei Wochen vom 16.09.24 bis zum 27.09.24 im Pfarramt in Krögelstein auf. Kommen Sie zu den üblichen Bürozeiten von Dienstag bis Donnerstag, 9.00-12.00 Uhr.

Damit der Datenschutz gewahrt bleibt (§ 11 Abs. 2 KVWG und Nr. 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 ABestKVWG) erfolgt die Einsichtnahme durch eine vom Vertrauensausschuss beauftragte Person, in dem Fall unsere Pfarramtssekretärin Angela Erlwein.

Auskunft über Eintragungen erhält jede wahlberechtigte Person

1. zu den zu ihrer Person eingetragenen Daten oder

2. zu Daten von anderen Personen, wenn sie Tatsachen glaubhaft macht, aus denen sich insoweit eine Unrichtigkeit oder eine Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Dieses Recht besteht nicht hinsichtlich von Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist.

Gegebenenfalls können Sie den Antrag auf Ergänzung des Verzeichnisses stellen oder Einspruch gegen die Eintragung einlegen.

ACHTUNG: Vor dem Wahltermin bekommen alle Mitglieder einen Wahlbrief zugeschickt. Mit diesem Brief können Sie ganz einfach von zu Hause aus wählen. Sie können am 20.10. aber auch zum Wahllokal in Ihrer Kirchengemeinde gehen.

Weitere Infos und Aktuelles auf unserer Homepage: kirche-krögelstein.de