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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 19/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 31.05.2022 für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen. Des Weiteren hat der Stadtrat am 25.06.2025 einen neuen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Stechendorf Süd-West“ beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von zusätzlichen Bauplätzen im Ortsteil Stechendorf

Das Plangebiet liegt im Süd-Westen von Stechendorf in der Gemarkung Stechendorf, Stadt Hollfeld und betrifft folgende Grundstücke Flurnummern 92/1, 94 und 98. Der abgebildete Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann im Rathaus der Stadt Hollfeld zu den üblichen Öffnungszeiten, im Bauamt eingesehen werden, bzw. auf der Internetseite unter www.hollfeld.de Rubrik „Wirtschaft & Bauen“, „Bauen in Hollfeld“, „Bauleitplanung“.

Stadt Hollfeld
gezeichnet
Hartmut Stern, 1. Bürgermeister