Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum 01.01.64 aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide für alle wirtschaftlichen Einheiten generelle Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Das gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagung. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2023 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I, Seite 965), geändert durch die Gesetze vom 14.12.1976 (BGBl. I, S. 3341), vom 23.09.1990 (BGBl. II, Seite 885), vom 13.09.1993 (BGBl. I, S. 1569), vom 27.12.1993 (BGBl. I, S. 2378, 1994 I, S. 2439), vom 11.09.1994 (BGBl. I, S. 2325), vom 29.10.1997 (BGBl I, S. 2590), von 12/1998 (BGBl. I, S. 8836), vom 22.12.1999 (BGBl. I, S. 2601) und vom 19.12.2000 (BGBl. I, S. 1790) die Grundsteuer in der Stadt Hollfeld und den Gemeinden Aufseß und Plankenfels für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2023 erhalten, im Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2023 zugegangen wäre.
Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2023, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung fällig. Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können bei der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld eingesehen werden. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
| 1. | Wenn Widerspruch eingelegt wird: |
| Der Widerspruch ist einzulegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld. Am letzten Tag des Fristablaufs steht nach Dienstschluss zur Einlegung des Widerspruchs der Briefkasten im Rathaus zur Verfügung, in den der Widerspruch zur Wahrung der Frist noch bis 24 Uhr eingeworfen werden kann. | |
| 2. | Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: |
| Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16 zu erheben. |
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Die wirksame elektronische Einlegung eines Widerspruchs bei der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Kämmerei, setzt voraus, dass der Rechtsbehelf mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und unter der Adresse poststelle@vg-hollfeld.bayern.de eingelegt wird.
Ab 1. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Widerspruch und Klage haben bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten keine zahlungsaufschiebende Wirkung.
Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen keine weiteren Kosten. Sollte der Widerspruch jedoch von der Widerspruchsbehörde zurückgewiesen oder vom Widersprechenden zurückgenommen werden, sind die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt, wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung kraft Bundesrechts eine Verfahrensgebühr fällig.
Sonstige Hinweise:
| - | Auf die Ausführungen in den zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheiden wird ausdrücklich hingewiesen. |
| - | Für die durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzten Grundsteuern ergehen keine weiteren Zahlungsaufforderungen. |
| - | Sollte die Möglichkeit eines Lastschrifteinzugs in Anspruch genommen werden, werden die festgesetzten Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht. Für Kontendeckung ist zu sorgen. Ein Lastschrifteinzug kann bequem bei der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld erteilt werden. |
| - | Die Forderungen, für die eine Einzugsermächtigung vorliegt, werden zu den Fälligkeitsterminen von der hinterlegten Bankverbindung abgebucht. |