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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 20/2025
Aufseß AB
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Aufseß vom 09.09.2025

Einladung zum Weinabend der FF Hochstahl

Die FF Hochstahl lädt am Samstag, 27. September 2025 ab 18.00 Uhr in die Festhalle der Familie Schatz (Hochstahl 49) zum Weinabend ein.

Alle Erlöse kommen dem Hochstahler Feuerwehrfahrzeug zugute.

Einladung zum Weinabend der FF Neuhaus

Die FF Neuhaus lädt am Kerwasamstag, 4. Oktober 2025 ab 18.00 Uhr ins Sportheim des SC Neuhaus zum Weinabend ein.

Baugenehmigungen

  • Mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 19.08.2025 wurde für das Bauvorhaben, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen, auf dem Grundstück Fl.Nr. 229/1 der Gemarkung Zochenreuth die Baugenehmigung erteilt.
  • Mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 20.08.2025 wurde für das Bauvorhaben Teilabbruch am bestehenden Gebäude sowie Sportheimerweiterung und Einbau eines Dart-, Gymnastikraumes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 691 und 335 der Gemarkung Aufseß die Baugenehmigung erteilt.

Antrag auf Baugenehmigung

Errichtung von zwei Pferdeställen in Heckenhof

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat zu dem Bauvorhaben „Errichtung von zwei Pferdeställen“ auf den Flurnummern 835 und 986 Gemarkung Aufseß, Heckenhof 9 sein Einvernehmen erteilt und an das Landratsamt Bayreuth weitergegeben.

Antrag auf Vorbescheid

Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle in Neuhaus

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Bau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf der Flurnummer 445 Gemarkung Neuhaus erteilt und an das Landratsamt Bayreuth weitergegeben.

Bauleitplanung der Stadt Waischenfeld, Bebauungsplan "Breitenlesau-Nord"

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom vorgelegten Bauleitplanverfahren der Stadt Waischenfeld und hat beschlossen, keine Einwände zu erheben.

Dorferneuerung Aufseß II;

Zustimmung zur Vereinbarung über die Erhebung eines Grundbeitrages für die Dorferneuerung

Die bisherige Abrechnungspraxis für Maßnahmen der Dorferneuerung des Verbandes für Ländliche Entwicklung ist nicht mehr zulässig. Entsprechend haben die Verbände für Ländliche Entwicklung eine Grundlage durch eine Verbandssatzung geschaffen.

Lt. dieser Verbands-Satzung wird von jeder Gemeinde ein Grundbeitrag in Höhe von 4.500,00 € erhoben.

Für die Gemeinde Aufseß ergibt sich gemäß der Vereinbarung für die Dorferneuerung ein erstmals ab 2025 zu entrichtender Beitrag in Höhe von 3.150,00 € (entspricht 4.500,00 € Grundbeitrag abzüglich aktuell 30 % Förderquote in Höhe von 1.350,00 €). Der Gemeinderat hat der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt.

Verbesserungsbeiträge Kanal-/Kläranlage Aufseß

Die Kommunalberatung Bitterwolf hat die ersten Berechnungsentwürfe zu den Verbesserungsbeiträgen für den Kanal und der Kläranlage Aufseß dem Gemeinderat vorgestellt. Es kann davon ausgegangen werden, dass fast 2,0 Mio EUR auf die Verbraucher umgelegt werden müssen. Auch sicher kann schon gesagt werden, dass die Zahlungen auf mehrere Jahre verteilt in 3 Vorauszahlungsraten + einer Endabrechnungsrate bestehen werden. Die Bescheide hierzu werden noch im November diesen Jahres an die Verbraucher versendet. Nähere Informationen folgen hier im Mitteilungsblatt.

Euer Bürgermeister
Alexander Schrüfer