Immer wieder werden Beschwerden über nicht angeleinte und wildernde Hunde in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld vorgetragen. So wird vor allem durch das fehlende Einsammeln von Hundekot das Futtermittel von Zuchtvieh, aber auch von freilaufendem Vieh verseucht (Gefahr von Missbildungen und Totgeburten). Sicher sind auch Sie der Auffassung, dass die Nachlässigkeit von einigen Hundebesitzern nicht zur Eigentumsschädigung bzw. zum Nachteil unserer Landwirte führen darf.
Berücksichtigen Sie bitte auch, dass Kinder mit dem Hundekot in Berührung kommen können, da viele Hundebesitzer ortsnah mit ihren Hunden spazieren gehen.
Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
Grundsätzlich sollten innerhalb der bebauten Ortslage, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, Hunde an der Leine geführt werden.
Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Auf Spielplätzen und Friedhöfen sind Hunde nicht gerne gesehen.
Wir appellieren an Sie als Hundebesitzer, um mehr Verständnis für Ihre Mitmenschen, um Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und der nachstehend aufgeführten Verhaltensregeln:
Wir möchten ausdrücklich erwähnen, dass nie alle Hundehalter/innen pauschal zu kritisieren sind.
Viele verhalten sich mit ihren Hunden auch im täglichen Miteinander zwischen Tier und Mensch vorbildlich.
Jedoch kommt es durch das Fehlverhalten einiger Hundehalter wiederholt zu Ärgernissen, weshalb wir nun wieder verstärkt auf diese Problematik eingehen müssen.