Sehr geehrte Anwohner,
leider wird bei Kontrollen immer wieder festgestellt, dass Wasser unerlaubt auf öffentliche Straßen eingeleitet wird.
Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Entwässerung ihrer Grundstücke auf öffentliche Straßen nicht erlaubt ist. Laut Entwässerungssatzung müssen Sie dafür sorgen, anfallendes Wasser über die öffentliche Kanalisation zu entwässern oder direkt auf Ihrem eigenen Grundstück versickern zu lassen.
Sehr geehrte Anwohner,
leider wird bei Kontrollen immer wieder festgestellt, dass die Kanaldeckel auf ihren Grundstücken teils zugewuchert oder gar überpflastert ist.
Hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass laut Entwässerungssatzung Kontrollschächte und auch alle anderen Einrichtungen, die dem öffentlichen Netz dienen, immer freigehalten und frei zugänglich sein müssen.
Um im Notfall schnell eingreifen zu können, möchten wir Sie bitten, ihre Schächte, Schieber, usw. immer frei zu halten.