Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Weiden gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Dienstag, 24.10.2023, um 19:30 Uhr,
Ort: Gemeinschaftsraum der Tank- und Waschanlage in Weiden, 96260 Weismain.
Die Tagesordnung wurde bereits im letzten Mitteilungsblatt der VGem Hollfeld Nr. 20 veröffentlicht.