Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter (§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Fesselsdorf gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am:
Donnerstag, 19.10.2023, um 19:30 Uhr,
Ort: Gastwirtschaft Kaltenhausen,
Fesselsdorf 15, 96260 Weismain.
Die Tagesordnung wurde bereits im letzten Mitteilungsblatt der VGem Hollfeld Nr. 20 veröffentlicht.