Verlängerung des Kommunalen Förderprogramms zur Fassadensanierung für die Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadterneuerung
Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Verlängerung des Kommunalen Förderprogramms zur Fassadensanierung für die Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadterneuerung.
Das Kommunale Förderprogramm tritt zum 01.01.2025 in Kraft und gilt zunächst für die Dauer von 3 Jahren.
Das Kommunale Förderprogramm liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 1. Obergeschoss, 96142 Hollfeld, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.