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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 21/2024
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Verlängerung des Kommunalen Förderprogramms zur Fassadensanierung für die Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadterneuerung

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Verlängerung des Kommunalen Förderprogramms zur Fassadensanierung für die Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Altstadterneuerung.

Das Kommunale Förderprogramm tritt zum 01.01.2025 in Kraft und gilt zunächst für die Dauer von 3 Jahren.

Das Kommunale Förderprogramm liegt in der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, Marienplatz 18, 1. Obergeschoss, 96142 Hollfeld, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme auf.

Hollfeld, den 01.10.2024
Gez.
Hartmut Stern
Erste Bürgermeister