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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 22/2024
Aufseß AB
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Aufseß Amtlich

Baugenehmigung

Mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 20.09.2024 wurde der Antrag auf Vorbescheid für das Bauvorhaben in Neuhaus, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Baugebiet Hutäcker, erteilt.

Allerheiligen Freitag 1. November 2024

Neuhaus

08.00 Uhr Gottesdienst

anschließend Friedhofsgang mit Totenehrung am Kriegerdenkmal

Hochstahl

14.00 Uhr Totenehrung am Kriegerdenkmal

anschließend Andacht am Friedhof

Volkstrauertag Sonntag 17. November 2024

Aufseß

09.00 Uhr Gottesdienst

anschließend Totengedenken am Kriegerdenkmal

Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zum Gespräch im Bayerischen Landtag

Bürgermeister Schrüfer hat an dem Gespräch am 28.09.2024 teilgenommen und hierüber das Gremium informiert. Die Erwartungen der Kommunen an den Bayerischen Landtag zeigt er auf und gibt hierzu nähere Informationen:

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Einbindung von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände zu aktuellen kommunalen Themen (runde Tische)

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Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Abbau von Bürokratie, Kontrollpflichten, Dokumentationspflichten, neue und niedrigere Standards

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Kommunale Finanzausstattung, Erhöhung des kommunalen Anteils am allgemeinen Steuerverbund

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Beteiligung an Investitions- und Betriebskosten von Kinderbetreuungseinrichtungen

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Wahrung des Konnexitätsprinzips

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Sicherung der Krankenhausfinanzierung bei Umsetzung des Lauterbach Konzeptes, Gewährleistung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

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Unterstützung der Kommunen beim Klimaschutz (z. B. Wärmenetz, Förderung von Beteiligungsmodellen bei Anlagen zur regenerativen Erzeugung)

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Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der Digitalisierung

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Vereinfachung des Vergaberechts

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Staatliche Finanzierung der Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen

Das war die erste gemeinsame Besprechung der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landtag in München und soll auch wiederholt werden.

Bushaltestelle in Heckenhof im Ort

Schön, dass es jetzt in Heckenhof wieder Schulkinder gibt. Es ist vorgesehen, ein neues Bushäuschen zu bauen (so wie in Oberaufseß). Die Aufstellung ist für das nächste Jahr vorgesehen.

Festakt 25 Jahre ILE Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz e. V. am 02.10.2024 in Glashütten

Schrüfer teilt mit, dass dies eine sehr gelungene Veranstaltung war. Es haben u. a. mitgewirkt:

  • Volkstanz der Landjugend Eckersdorf
  • Theater aus der Plankenfelser Schreibwerkstatt
  • Fränkische Comedy mit Horst Mayer
  • Mundartgschichtla von Matthias Mann
  • Fränkisches Kabarett von Franz Zwosta & Lorraine Beran
  • Hummeltaler Männerballett

Felssicherungsmaßnahmen an der Kreisstraße von Aufseß Richtung Draisendorf

Das Landratsamt Bayreuth wird noch in diesem Jahr Felssicherungsmaßnahmen im Bereich der Kreisstraße Richtung Draisendorf durchführen. Die Arbeiten wurden auch bereits an eine Fachfirma vergeben.

Errichtung einer Gewerbehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 154, Gemarkung Sachsendorf

Der Bauherr beabsichtigt die Errichtung einer Gewerbehalle auf der Flurnummer 154 Gemarkung Sachsendorf, neben der Hauptstraße. Am 28.09.2024 ist der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am Bauhof Sachsendorf“ rechtskräftig geworden. Die Gewerbehalle entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans, weshalb der Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden kann. Der Gemeinderat wurde hiermit darüber in Kenntnis gesetzt.

Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 392/10 der Gemarkung Aufseß

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß erteilt zu dem Bauvorhaben „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses“ auf der Flurnummer 392/10 Gemarkung Aufseß, Brunner Weg 2 sein Einvernehmen. Die beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen im Bebauungsplan (Baugrenzen, Dachgestaltung, Garagenzufahrt) wurde Zustimmung erteilt.

Aufhebung Bebauungsplan „Aufseß-Gewerbegebiet“

Verlängerung der Veränderungssperre

Zur Sicherung wurde durch den Gemeinderat am 11.10.2022 der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen und diese mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft gesetzt. Sie läuft am 27.10.2024 aus.

Da die Voraussetzungen für ihren Erlass jedoch fortbestehen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, diese um ein Jahr zu verlängern.

Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen und beschlossen, die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr zu verlängern.

Erlass einer Hebesatzsatzung zur Festlegung von Realsteuer-Hebesätzen ab 01.01.2025

Die seitens des Finanzamts übermittelten Daten werden ständig aktualisiert.

Dabei hat sich zunehmend herausgestellt, dass es eine deutlich abweichende Entwicklung der vom Finanzamt ermittelten Messbeträge bei Grundsteuer A und Grundsteuer B gibt (auf Grund unterschiedlicher Bewertungen gem. neuem GrStG). Aus diesem Grund wird es als nicht darstellbar erachtet, weiterhin für Grundsteuer A und Grundsteuer B gleiche Hebesätze festzulegen.

Derzeit liegen von ca. 80 % der in der Vergangenheit veranlagten Fälle neue Grundsteuerdaten des Finanzamtes vor. Ob und wann für die verbleibenden 20 % noch neue Daten übermittelt werden, bzw. wie hoch der Anteil der künftig nicht mehr zu veranlagenden Objekten sein wird, ist momentan leider ebenso unbekannt, wie die Auswirkungen der im Finanzamt noch zu bearbeitenden Widersprüche und Änderungen seit 01.01.2022 (Eigentümerwechsel, Bebauungen etc.). Es ist zu beachten, dass sich durch diese Bearbeitungen auch Reduzierungen der Messbeträge ergeben können.

Ursprünglich wurden die Gemeinden dazu angehalten, bei der Umsetzung der Grundsteuerreform auf eine sog. Aufkommensneutralität zu achten. Die Gemeinden sollen durch die Reform also nicht bewusst mehr Grundsteuer einnehmen als vor der Reform. Zur Berechnung der Hebesätze unter Beachtung dieses Aspekts wurden nun die bisher vorliegenden Daten des Finanzamtes herangezogen.

Da einige (Wohn-)Objekte auf Grund der neuen Bewertungsvorschriften von Grundsteuer A in Grundsteuer B wechseln und zudem eine Erhöhung des Hebesatzes vermieden werden soll, werden folgende Hebesätze ab 01.01.2025 vorgeschlagen

Damit die Grundsteuer ab 2025 mit den neuen Hebesätzen veranlagt werden kann, sind die Hebesatze vorab mit einer Hebesatzsatzung zu beschließen. Die bisherigen Hebesätze verlieren automatisch zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung zur Festlegung der Realsteuerhebesätze ab dem Veranlagungsjahr 2025 beschlossen.

Siehe hierzu die Veröffentlichung der Satzung.

Anpassung Hebesatz Gewerbesteuer

Glücklicherweise können ab 2025 in der Gemeinde Aufseß wieder höhere Gewerbesteuereinnahmen generiert werden. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird somit für das kommende Jahr 2025 auf 260 v. H. (bisher 310 v. H.) angepasst werden. Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung zur Festlegung der Realsteuerhebesätze ab dem Veranlagungsjahr 2025 beschlossen.

Siehe hierzu die Veröffentlichung der Satzung.

Bericht aus den Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlungen haben im September stattgefunden. Insgesamt haben an drei Bürgerversammlungen 128 Personen teilgenommen.

Die vorgebrachten Anregungen werden abgearbeitet bzw. geprüft und nach Möglichkeit ausgeführt.

Die Bürgerversammlungen im Jahr 2025 werden auch wieder im September stattfinden.

Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof/Wasserversorgung

Der Gemeinderat hat beschlossen, das bisherige Fahrzeug im Bauhof (VW Caddy) gegen einen neuen VW Caddy zum Kaufpreis von 24.990,00 € netto zu auszutauschen. Das Fahrzeug ist ein Vorlauffahrzeug vom VW-Händler Feser und Graf und soll bereits im November geliefert werden.

Bekanntgabe und Vergabe nach erfolgter Nachverhandlungen zum Auswahlverfahren für den geförderten Breitbandausbau in Aufseß

Der Gemeinderat Aufseß hat das Ergebnis des Auswahlverfahrens nach einer Nachverhandlungsrunde sowie der Angebotsbewertung zur Kenntnis genommen und beschlossen, vorbehaltlich der Förderzusage, die Auftragsvergabe zu erteilen. 196 Hausanschlüsse, die bisher unter 100 Mbit/s versorgt wurden, werden somit eine Glasfaseranbindung bis ins Haus bekommen.

Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt insgesamt 1.723.778,00 €, der errechnete Eigenanteil für die Gemeinde Aufseß beträgt hierbei 317.449,03 €. Eine Telekom-Tochter, die Firma GlasfaserPlus GmbH, hat den Zuschlag erhalten und wird das Netz ausbauen.

Der Förderantrag soll erstellt und eingereicht werden und nach Rückmeldung der Regierung zum Maßnahmenbeginn soll die Beauftragung an die Firma erfolgen.

Die entsprechenden Mittel sollen für den Haushalt vorgesehen werden.

Die Umsetzung soll innerhalb von 48 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen.

Beratung und Beschlussfassung zur Mitgliedschaft in der Burgenstraße

Seit 2003 gibt es in der Fränkischen Schweiz eine Gruppenmitgliedschaft zur Burgenstraße.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Gemeinde Aufseß zur Zeit ca. 1.600,00 €. Die Burgenstraße verläuft von Bayreuth bis Mannheim und natürlich auch durch die Fränkische Schweiz.

Nun haben sich mehr als 50% der Mitglieder der Gruppenmitgliedschaft dazu entschieden, aus der Burgenstraße auszutreten. Somit würde sich der Mitgliedsbeitrag für die nächsten Jahre mit ca 3.500 EUR mehr als verdoppeln.

Da die aussteigenden Mitglieder die Kosten der Umgestaltung der Burgenstraße bis zum 3-fachen des Mitgliedsbeitrags finanzieren müssen, können noch „Ausstiegskosten“ in Höhe von ca. 4.800 EUR auf die Gemeinde Aufseß zukommen.

Die Höhe des zukünftigen Mitgliedsbeitrages ist für die Gemeinde Aufseß nur sehr schwer finanzierbar, ein Ausstieg bzw. die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Burgenstraße wird somit – trotz der auf die Gemeinde Aufseß zukommenden „Ausstiegskosten“ vom Gemeinderat beschlossen.

Es bestehen auch Überlegungen, dass die Gemeinden einen Teil des bisherigen Mitgliedsbeitrags dazu verwenden sollten, unsere Burgen und Schlösser über die TZ Fränkische Schweiz besser zu vermarkten.

Euer Bürgermeister
Alexander Schrüfer