Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG - /BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. April 2016 (GVBI S.50) unterliegen verschiedene Sonn- und Feiertage sowie der Buß- und Bettag als sog. „Stille Tage“ einem besonderen Schutz.
Wer an diesen Tagen Veranstaltungen halten möchte, kann die verschiedenen Verbote in den Rathäusern einsehen (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Bayreuth Nr. 24 vom 19. Oktober 2023.