Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 18.02.2025 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Krögelstein 3" zum 1. Mal zu ändern.
Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 21.10.2025 zu den Vorbringen nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der "1. Bebauungsplan-Änderung 'Krögelstein 3'" beschlossen.
Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:
| • | Aufnahme eines Hinweises zur gültigen Fassung der BayBO in die Verbindlichen Festsetzungen (C 22) |
| • | Ergänzung der Gestalterischen Festsetzungen bzgl. Wintergärten hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckungen (B 1.1, B 1.2 und B 1.3; Überarbeitung der Begründung hierzu |
| • | Entfall der Festlegungen zu Dachgauben unter Pkt. B 1.4 der Gestalterischen Festsetzungen; Ergänzung hinsichtlich einer Empfehlung zu Dachbegrünungen für Hauptgebäude; Streichung des nicht mehr erforderlichen Hinweises zur Empfehlung von Dach- und Fassadenbegrünung (C 10; Anpassung der fortlaufenden Nummerierung); Überarbeitung der Begründung hierzu |
| • | Ergänzung von Pkt. B 1.6 der Gestalterischen Festsetzungen bzgl. des Messpunktes bei Kniestöcken; Überarbeitung der Begründung dahingehend |
| • | Ergänzung von Pkt. B 2.1 der Gestalterischen Festsetzungen hinsichtlich weiterer Dachformen für Garagen und Carports; Überarbeitung der Begründung hierzu |
| • | Ergänzung von Pkt. B 2.3 der Gestalterischen Festsetzungen des Ausschlusses von Dachterrassen im Falle von Dachbegrünungen; Überarbeitung der Begründung hierzu |
| • | Ergänzung eines Inhaltsverzeichnisses für die Begründung |
| • | Ergänzung eines 20-kV-Kabels im Planteil im Querungsbereich zur Planstraße A; Ergänzung der Begründung hierzu |
| • | Aufnahme eines Hinweises hinsichtlich geeigneter und ausreichender Trassen für die Unterbringung von Telekommunikationslinien (C 16) |
| • | Aufnahme eines Hinweises in die Verbindlichen Festsetzungen bzgl. der Duldung landwirtschaftlicher Emissionen aufgrund entsprechend vorhandener Flächen und Hofstellen (C. 21); Ergänzung der Begründung hierzu |
Der Stadtrat von Hollfeld hat daher am 21.10.2025 den Entwurf der "1. Bebauungsplan-Änderung 'Krögelstein 3'" von der BFS+ GmbH - Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 21.10.2025 mit Begründung vom 21.10.2025 mit den vorstehenden Änderungen gebilligt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. die Dauer der Auslegung wird zudem gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung wird dementsprechend in der Fassung vom 21.10.2025 in der Zeit
auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https://www.hollfeld.de/seite/706813/bebauungspläne.html gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld während der Dienststunden (Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die "1. Bebauungsplan-Änderung 'Krögelstein 3'" unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der "1. Bebauungsplan-Änderung 'Krögelstein 3'" nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://www.hollfeld.de/seite/706813/bebauungspläne.html eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.