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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 23/2025
Aufseß AB
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Aus der Sitzung des Gemeinderates Aufseß vom 14.10.2025

Anteilige Mitfinanzierung ÖPNV: VGN-Freizeitlinie 230

Für das Jahr 2025 beträgt die anteilige Mitfinanzierung der Gemeinde Aufseß 950,00 €. In den Vorjahren betrug diese ebenso 950,00 €.

Baugenehmigung

Mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth vom 15.09.2025 wurde für das Bauvorhaben Errichtung zweier Pferdeställe mit Weidezaun und Abbruch des best. Hühnerstalls auf dem Grundstück Fl.Nrn. 835 und 986 der Gemarkung Aufseß in Heckenhof die Baugenehmigung erteilt.

Neubau der Fußgängerbrücke bei der Kläranlage

Über den Neubau der Fußgängerbrücke liegt nun die Endabrechnung vor. Die Kosten für die ausgeführten Arbeiten und Material inkl. Brückenprüfung betragen insgesamt ca. 9.600 € brutto.

Dazu kommt noch die Arbeitszeit der Bauhof-Mitarbeiter.

Absperrung Scheune Zochenreuth

Die Scheune am Dorfplatz ist teilweise mit Bauzaunfeldern abgesperrt worden, damit dieser wegen losen Dachziegeln gesichert ist. Dies wurde so mit dem Landratsamt abgesprochen und wurde anschließend zeitnah von unseren Bauhof-Mitarbeitern umgesetzt.

Sanierung Straße zum Friedhof und Mühlengrundstraße in Neuhaus

Für die sanierte Straße zum Friedhof (abgefräst und asphaltiert) und für das Teilstück bei der Mühlengrundstraße (teilweise abgefräst und asphaltiert) sind insgesamt ca. 36.500,00 € Kosten entstanden.

Der Parkplatz am Friedhof wird noch für unsere Kanalsanierungsarbeiten in Neuhaus und Sachsendorf benötigt.

Berufung Wahlleiter sowie des stellvertretenden Wahlleiters für die Gemeindewahlen 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat beschlossen, Frau Jutta Wunder zur Wahlleiterin der Gemeinde Aufseß zu berufen. Herr Reinhold Westermeyer wurde zum stellvertretenden Wahlleiter der Gemeinde Aufseß berufen.

Festlegung Höhe Erfrischungsgeld für die Kommunalwahl 2026

Der Gemeinderat hat für die Kommunalwahl 2026 eine Entschädigung je Wahlhelfer von 60,00 € festgelegt. Für eine mögliche Stichwahl wird eine Entschädigung je Wahlhelfer von 35,00 € festgelegt.

Richtlinie für die Gemeinde Aufseß zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Gebiet der Gemeinde Aufseß mit Ortsteilen aus Anlass der Kommunalwahl am 08.03.2026

Am 08.03.2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Im Zuge dieser allgemeinen Wahlen ist von den Gemeinden, den politischen Parteien und Wählergruppen eine angemessene Werbemöglichkeit einzuräumen, in deren Wahlkreis sie Kandidaten und Listen aufstellen. Dabei dürfen aber die Belange der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nicht missachtet werden.

Der Gemeinderat hat die Richtlinie für die Gemeinde Aufseß zur Wahlplakatierung und Wahlwerbung im Gebiet der Gemeinde Aufseß mit Ortsteilen aus Anlass der Kommunalwahl am 08.03.2026 beschlossen.

Bei Fragen dazu gerne unter gemeinde@aufsess.de melden.

Erlass Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Aufseß (Verbesserungsbeitragssatzung VES-EWS)

In der Abwassereinrichtung der Gemeinde Aufseß sind bereits einige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden, weitere Investitionen stehen in den nächsten Jahren an. Davon betroffen ist zum einen die Kläranlage, zum anderen eine umfangreiche Sanierung bzw. Erneuerung des Kanalnetzes.

Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich geschätzt auf ca. 3.600.000 € brutto, abzüglich zu erwartender Zuwendungen und dem Straßenentwässerungsanteil von 25 % bleibt ein ungedeckter Herstellungsaufwand von ca. 1.420.000 €.

Da die Abwassereinrichtung grundsätzlich kostendeckend zu führen ist, ist dieser ungedeckte Herstellungsaufwand auf die Anschlussnehmer zu refinanzieren.

Der hier genannte ungedeckte Herstellungsaufwand soll zu 100 % über Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge in Form von Vorausbescheiden refinanziert werden.

Entsprechend der ermittelten Grundstücks- und Geschossflächen ergibt die Berechnung folgende vorläufige Beitragssätze:

  • 0,65 € pro m² Grundstücksfläche
  • 4,77 € pro m² Geschossfläche

Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschossfläche wird nach Feststellung des tatsächlichen Aufwandes festgelegt. Danach erfolgt eine Endabrechnung.

Die Beiträge sollen grundsätzlich in 4 Raten beglichen werden

1. Rate

2025

30 %

2. Rate

2026

30 %

3. Rate

2027

30 %

4. Rate

2028 (bzw. wenn tatsächlicher Aufwand feststeht)

10 % +/- Endabrechnung

Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Aufseß (BGS-EWS)

Auf Grund der Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen an der Entwässerungseinrichtung ist auch eine Neukalkulation der Herstellungsbeiträge erforderlich. Somit ist die BGS-EWS in diesem Punkt anzupassen bzw. neu zu erlassen.

Auf Basis der bisher getätigten Investitionen, Zuwendungen und Grundstücks- und Geschossflächen ergeben sich folgende neue Herstellungsbeiträge

  • 1,45 € pro m² Grundstücksfläche
  • 10,57 € pro m² Geschossfläche

Anerkennung des Bedarfs an Kindergartenplätzen in Aufseß

Um den zukünftigen Bedarf an Kita-Plätze für den Kindergarten Aufseß fundiert ermitteln zu können, wurden verschiedene Auswertungen vorgenommen. Herangezogen wurde u. a. die Geburtsstatistik der Gemeinde Aufseß aus den vergangenen fünf Jahren sowie die Auswertung der Verteilung der Aufseßer Kinder in externe Einrichtungen.

Aktuell bietet der örtliche Kindergarten Aufseß 25 Plätze im Kindergarten sowie 9 Plätze in der Krippengruppe an.

Ein Blick auf die Geburtsstatistik der vergangenen fünf Jahre zeigt nur geringe Schwankungen. Die Einwohnerzahl bewegt sich stabil in einem Korridor zwischen 1.300 und 1.350 Einwohner. Die jährliche Geburtsrate liegt konstant bei etwa 10 Kindern. Es ist weder ein signifikanter Zuzug noch ein starker Rückgang der Geburten zu verzeichnen.

Bei der Ermittlung des künftigen Betreuungsbedarfs wurde auch die tatsächliche Verteilung der Kinder aus dem Gemeindegebiet Aufseß berücksichtigt.

Aus dem Programm zur Erfassung und Verteilung der Kindergartenplätze geht hervor, dass nach wie vor rund 66 % der Kinder in Einrichtungen außerhalb des Gemeindegebiets betreut werden. Im Vergleich zum Jahr 2020 (75%) ist jedoch eine langsame, aber kontinuierliche Senkung dieses Anteils erkennbar.

  • 1 x Mischgruppe mit 18 Plätze
  • 1 x Krippengruppe mit 12 Plätze
  • 1 x Kindergartengruppe mit 25 Plätze
  • Gesamt: 55 Plätze

Die Mischgruppe bietet die Möglichkeit, je nach aktuellem Bedarf und Entwicklungsstand der Kinder flexibel sowohl Krippen- als auch Kindergartenkinder zu betreuen.

Der Gemeinderat Aufseß hat den festgestellten Bedarf an Kita-Plätzen mit insgesamt 55 Plätzen verteilt auf drei Gruppen (Misch-, Krippe- und Kindergartengruppe) erfasst und hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen nächsten Schritte zur Umsetzung zu veranlassen.

Antrag der Sozialstation der Caritas Hollfeld-Waischenfeld auf Zuschuss für das Jahr 2025

In den letzten Jahren ist der Sozialstation immer eine Unterstützung von ca. 50 Cent je Einwohner zugesprochen worden. Dies würde somit einen Zuschuss in Höhe von ca. 700 € ergeben.

Der Gemeinderat würdigt die erbrachten Leistungen der Sozialstation und hat der Zuwendung in Höhe von 700 € zugestimmt.

Neue Falt-Tore Feuerwehrhaus in Aufseß

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat beschlossen, neue Falttore für das Feuerwehrhaus in Aufseß anzuschaffen. Die Kosten liegen bei ca. 17.000,00 € inkl. MwSt.

Anschaffung Radlader im Bauhof

Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Radlader Torion bei der Claas Niederlassung Nordostbayern, Hollfeld, zum Gesamtpreis von ca. 65.000 € brutto anzuschaffen und hierzu eine Garantieverlängerung sowie einen Wartungsvertrag mit abzuschließen.

Vergabe Straßensanierung Gemeindestraße nach Neudorf - Teilstück ca. 300 m zwischen Berg und Gemeindegrenze

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat beschlossen, der Firma Höllein, Bamberg, den Auftrag für die Straßensanierung in Richtung Neudorf zum Angebotspreis in Höhe von 76.000 € brutto zu erteilen.

Euer Bürgermeister
Alexander Schrüfer