8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Bauhof“ östlich der Hauptstraße ST 2189, nördlich Hutäcker in Sachsendorf, Fl.Nr. 154, Gemarkung Sachsendorf, Gemeinde Aufseß, Landkreis Bayreuth
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat in seiner Sitzung am 08.08.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche ein Gewerbegebiet für ansiedlungswillige, kleinteilige Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Zusätzlich sollen bereits ortsansässige Gewerbebetriebe durch Standortverlegung weiterhin im Aufseßer Gemeindegebiet ansässig bleiben. Außerdem wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan für diesen Bereich im Parallelverfahren zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 6.960 m² und ist eine Teilfläche des Flurstücks 154 mit 10.535 m², Gemarkung Sachsendorf. Der Bereich schließt östlich an offene landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fläche, südlich an eine auf dem Flurstück 154 liegende Waldfläche, an welche das Neubaugebiet Hutäcker, Neuhaus, angegliedert ist. Im westlichen Bereich grenzt die Staatsstraße 2189 mit dahinterliegender Aufseß und nordwärts der gemeindliche Bauhof darauffolgend eine Waldfläche bis zum Wohngebiet Geiersleite, Sachsendorf.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.09.2023 wurde der Planentwurf vom 12.09.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.
Die Unterlagen aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden
vom 23. November 2023 bis einschließlich 27. Dezember 2023
auf der Homepage der Gemeinde Aufseß unter https://www.aufsess.de/laufende-bauleitplanverfahren/ bereitgestellt.
Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an poststelle@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.