Titel Logo
MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 24/2024
Hollfeld Stadt AB
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Hollfeld Amtlich

Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels am 14.10.2024 beschlossene 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (BGS/WAS) wird hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG amtlich bekannt gemacht:

4. Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels

Vom 16.10.2024

Aufgrund von Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes KAG erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels folgende

Änderungssatzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (BGS/WAS) vom 05.11.2013, in der Fassung vom 28.11.2023 wird wie folgt geändert:

„§ 6 Beitragssatz erhält folgende Fassung:

(1) Der Beitrag beträgt

a) pro m2 Grundstücksfläche

3,10 €

b) pro m2 Geschossfläche

19,85 €

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 05.11.2024 in Kraft.

Treunitz, 16.10.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels
Grasser
Vorsitzender