Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels am 14.10.2024 beschlossene 2. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (BGS/WAS) wird hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG amtlich bekannt gemacht:
2. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (VES/WAS) Vom 16.10.2024
Aufgrund Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels folgende Satzung:
Die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels vom 27.01.2022, in der Fassung vom 12.09.2024 wird wie folgt geändert:
1. § 6 erhält folgende Fassung
Der Beitrag beträgt
| pro m² Grundstücksfläche | 1,60 € |
| pro m² Geschossfläche | 9,72 €“ |
2. § 7 erhält folgende Fassung:
Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.“
Die Satzung tritt am 05.11.2024 in Kraft.