Titel Logo
MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 24/2024
Hollfeld Stadt AB
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Hollfeld Amtlich

2. Änderung VES WAS - Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels

Die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels am 14.10.2024 beschlossene 2. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (BGS/WAS) wird hiermit gemäß Art. 24 Abs. 1 KommZG amtlich bekannt gemacht:

2. Satzung zur Änderung der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (VES/WAS) Vom 16.10.2024

Aufgrund Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels folgende Satzung:

§ 1

Die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels vom 27.01.2022, in der Fassung vom 12.09.2024 wird wie folgt geändert:

1. § 6 erhält folgende Fassung

„§ 6 Beitragssatz

Der Beitrag beträgt

pro m² Grundstücksfläche

1,60 €

pro m² Geschossfläche

9,72 €“

2. § 7 erhält folgende Fassung:

„§ 7 Fälligkeit

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.“

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 05.11.2024 in Kraft.

Zweckverband zur Wasserversorgung
Treunitz-Wiesentfels
Königsfeld, den 16.10.2024
Grasser, Verbandsvorsitzender