Die Verfahrensgebietsänderung (3. Änderungskarte) umfasst drei Bereiche.
| • | Bereich 1 östlich Heckenhof | |
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| o | Fl.Nr. 1435 Gemarkung Hochstahl geht zur Gemarkung Aufseß |
| • | Bereich 2 in Heckenhof | |
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| o | Zuziehung Fl.Nrn. 971/2, 917/3, 917/1, 970/1, 815, 969/4, 969 und Teilfläche von 969/2. Erforderlich wegen Wegebaumaßnahme in diesem Bereich. |
| • | Bereich 3 Gemeindegrenze Richtung Neudorf | |
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| o | Flächenbereinigung im Bereich des neu angelegten Flurbereinigungsweges |
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| Wie diese letztendlich genau aussehen wird, ist noch offen und abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist neben einer Gemarkungsgrenzänderung auch eine Gemeinde- und Landkreisgrenzänderung erforderlich. |
Aufseßer Weihnachtsmarkt
Der Aufseßer Weihnachtsmarkt findet am 1. Adventssonntag, 30. November 2025 im Schlosshof Unteraufseß statt. Eröffnung ist um 13:30 Uhr durch das Aufseßer Christkind mit den Kindern des Kindergartens. Es findet auch eine Märchenvorlesung, eine Schlossführung, eine Führung „Wissenswertes zur Aufseßer Geschichte“ und um 18 Uhr ein Adventssingen in der Schlosskirche statt. Im historischen Schlosshof werden Handwerkskunst, Gebasteltes und regionale Produkte verkauft. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt.
Am Samstag, 29.11.2025 findet von 18 bis 22 Uhr eine Einstimmung auf den Weihnachtsmarkt statt.
Ein Teil des Erlöses kommt dem „Helfer vor Ort e. V.“ zugute.
Eröffnung Adventsfenster in Zochenreuth
Am 1. Adventssonntag, 30 November 2025 findet um 18 Uhr die Eröffnung des etwas „anderen“ Adventsfensters in der Ortsmitte an der Viehwaage in Zochenreuth mit einem kleinen Programm statt.
Für Speisen und kleine Häppchen ist gesorgt. Es wird um Spenden für ein gemeinnütziges Projekt gebeten.
Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz e. V.
Abrechnung Maßnahmenprogramm von 2024
| - | Artenschutzmaßnahmen Amphibien Aufseß |
| - | Biotoppflege durch Beweidung Sachsendorf Großer Stein |
| - | Fließgewässer „Renaturierung der Aufseß“ |
Der Eigenanteil für die Gemeinde Aufseß beträgt, dank hoher Förderquote, nur 1.840,04 €.
Antrag auf Vorbescheid in Hochstahl Fl.Nr. 1175/2
Neubau von zwei Einfamilienwohnhäuser mit Garage
Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat zu den Bauvorhaben „Errichtung je eines Einfamilienwohnhauses mit Garage“ auf der Flurnummer 1175/2 Gemarkung Hochstahl sein Einvernehmen erteilt.
Photovoltaikanlage und Batteriespeicher Hochstahl (Kobelsberg);
Erster Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Solarpark Hochstahl“
Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages im Juli 2023 zwischen der Gemeinde Aufseß und der SÜDWERK Energie GmbH betraf nur den Solarpark Hochstahl-Kobelsberg für die Errichtung der Photovoltaikanlage. Zwischenzeitlich ist vorgesehen, einen Batteriespeicher innerhalb des Plangebietes mit zu verwirklichen. Hierzu wurde eine Änderung „1. Änderung des Bebauungsplanes Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“ beschlossen. Die Größe des bisherigen Verfahrensgebietes ändert sich dadurch nicht.
Der Gemeinderat hat dem Vertragsentwurf für den 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag zwischen der SÜDWERK Solar Portfolio 4 GmbH und der Gemeinde Aufseß ohne Einwendungen zugestimmt.
Glasfaserausbau TEIL 2 - Vergabe Beratungsleistungen
Der endgültige Zuwendungsbescheid des Bundesförderprogramms für den Glasfaserausbau in alle restlichen Häuser, die im Ausbau Teil 1 nicht förderfähig waren, liegt nun vor.
Im nächsten Schritt ist nun ein Telekommunikationsanbieter für den Ausbau zu suchen.
Für die dafür notwendigen Beratungsleistungen haben wir das Büro Corwese beauftragt.
Zusätzlich sollte eine rechtliche Beratung und Begleitung im Auswahlverfahren stattfinden, dazu haben wir die Kanzlei Rödl & Partner beauftragt.
Beide Beauftragungen von Beratungsleistungen sind förderfähig.
Somit können wir zeitnah mit nur einem Jahr Versatz zu Teil 1 (Baubeginn Teil 1 Mitte 2026) mit dem Teil 2 des Ausbaus rechnen.
Nach Abschluss beider Maßnahmen hat jedes Wohnhaus in unserer Gemeinde Aufseß kostenfrei den Glasfaseranschluss im Haus anliegen, sofern dies von den Besitzern beauftragt wird.
Nähere Informationen folgen hier im Mitteilungsblatt.