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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 25/2023
Hollfeld Stadt AB
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Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

29. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes 39 „Höfen - West“ südlich der GVS Höfen – Tiefenlesau, westlich der bestehenden Bebauung in Höfen, Fl.Nr. 369, Gemarkung Treppendorf, Stadt Hollfeld, Landkreis Bayreuth

Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche ein Wohngebiet zur Errichtung von 3 Einzelhäusern zu planen. Außerdem wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Ortsbereich Höfen im Parallelverfahren zu ändern. Da das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB nicht mehr anzuwenden ist, wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 19.09.2023 das Vorhaben in ein Regelverfahren überführt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt ca. 4.185 m². Insgesamt werden 3 Baurechte ausgewiesen, mit einer durchschnittlichen Bauplatzgröße von 1.200 m² darin enthalten sind die privaten Grünflächen.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2023 wurde der Planentwurf vom 21.11.2023 gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.

Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden

vom 7. Dezember 2023 bis einschließlich 19. Januar 2024

auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung bereitgestellt.

Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.

Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an baurecht@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hollfeld
gezeichnet
Hartmut Stern
Erster Bürgermeister