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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 25/2024
Aufseß AB
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Aufseß Amtlich

Baugenehmigungen

Mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth wurde der Antrag auf Vorbescheid für das Bauvorhaben Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Neuhaus erteilt.

Mit Schreiben des Landratsamtes Bayreuth wurde für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 46 der Gemarkung Zochenreuth die Baugenehmigung erteilt.

Staatliche Gesamtschule Hollfeld – Umlage

Die Umlage beträgt für die Gemeinde Aufseß 66.368,72 € (54 Schüler). Im Jahr 2023 betrug diese 54.642,86 € (51 Schüler). Diese Umlage wird in den nächsten Jahren erheblich steigen, da eine Erweiterung der Schule mit dem MINT-Gebäude läuft und eine Sanierung bevorsteht.

ÖPNV: VGN-Freizeitlinie 230 (Brauereien-Wander-Express)

Anteilige Mitfinanzierung Gemeinde Aufseß

Der Finanzierungsanteil für das Verkehrsjahr 2024 beträgt für die Gemeinde Aufseß 950,00 €.

Der Betrag ist seit 2019 gleichgeblieben.

Endlagersuche für radioaktive Abfälle

Alle Regionen in Deutschland waren grundsätzlich in der Endlagersuche beinhaltet. Es wurden nun erste Gebiete festgelegt die keinesfalls geeignet sind, darunter auch unser Gebiet. Somit fallen wir aus dem weiteren Verfahren heraus.

Momentane Baustellen in der Gemeinde Aufseß

Neuhaus – Drosendorf

Stromkabelverlegung vom Ort Neuhaus zum neu gebauten Mobilfunkmast

Die Straßensperrung von Neuhaus nach Drosendorf ist mittlerweile aufgehoben.

Aufseß – Draisendorf

Der Landkreis Bayreuth führt hier eine Felssicherungsmaßnahme nach der Kläranlage Richtung Draisendorf durch. In diesem Bereich ist eine Teilsperrung mit Ampel. Die Maßnahme dauert ca. 6 – 8 Wochen.

Ergänzung – Fl.Nr. 392/10 Gemarkung Aufseß, Brunner Weg

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans

Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß erteilt zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Föhrenteich Aufseß“ zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flurnummer 392/10 Gemarkung Aufseß, Brunner Weg, sein Einvernehmen:

Vergabe Straßenname und Hausnummer Gewerbegebiet Sachsendorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat beschlossen, dass die Straße den Straßennahmen „Am Bauhof“ erhält und die Hausnummern verteilen sich auf der rechten Seite von 2 – 6.

Es soll auch nach Möglichkeit der gemeindliche Bauhof mit integriert werden und als neuen Straßennamen „Am Bauhof 1“ erhalten.

Antrag Sozialstation der Caritas Hollfeld-Waischenfeld auf Zuschuss für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat die erbrachten Leistungen der Sozialstation gewürdigt und einer Zuwendung in Höhe von 700,00 € zugestimmt.

Toilettenwagen der Gemeinde Aufseß

Neufestsetzung der Mietgebühren

Die Mitglieder des Gemeinderates haben beschlossen, nun für den sanierten Toilettenwagen ab Januar 2025 folgende Mietgebühren zu erheben:

Vereine und Institutionen in der Gemeinde Aufseß

ein Tag 50 €, für zwei Tage oder ein Wochenende 100 €

Privatpersonen, Firmen oder für Vereine und Institutionen außerhalb der Gemeinde Aufseß

ein Tag 100 €, für zwei Tage oder ein Wochenende 200 €

Die Kaution bleibt unverändert bei 100 EUR, die wie bisher auch bei Abholung hinterlegt werden muss.

Die Mietgebühr für den 1-Achser-Toilettenwagen bleibt wie vorher, da dieser nicht saniert wurde und zukünftig nur noch im Notfall vermietet wird.

Vergabe – Kanalsanierung Aufseß 2024 – Verlegung „Schlauchliner“ Teil 1

Für die Kanalsanierung wurde der erste Abschnitt ausgeschrieben, die Schlauchlinersanierung in geschlossener Bauweise in den Nebenorten um Aufseß herum.

Der Gemeinderat Aufseß hat die Schlauchlinersanierung an die Firma WS Kanalsanierung aus Gerstetten vergeben. Die Sanierungsmaßnahmen in den Orten Sachsendorf, Neuhaus, Oberaufseß, Hochstahl und Zochenreuth können je nach Witterung im Frühjahr 2025 starten.

Die Sanierung im Ort Aufseß erfolgt in den folgenden Bauabschnitten in den Jahren 2026 und 2027.

Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung -TrinkwEGV-

Die Wasserversorgungsträger sind angehalten, zur Umsetzung der Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung - TrinkwEGV) die am 12.12.2023 in Kraft getreten ist, umzusetzen. Diese umfasst die Risikobewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung und verfolgt das Ziel Rohwasser, Grundwasser und Oberflächenwasser in den Einzugsgebieten zu schützen und somit eine Verringerung des Umfangs der Aufbereitung von Trinkwasser zu bewirken.

Die Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebietes ist bis Ende 2025 der zuständigen Behörde zu übermitteln.

Der Gemeinderat hat dem vorliegenden Angebot des Hydrogeologischen Instituts Dr. Reiländer GmbH vom 25.10.2024 zugestimmt.

Das Institut ist mit dem Tiefbrunnen der Gemeinde Aufseß und der bestehenden Schutzgebietsverordnung vertraut. Es hat hierzu bereits das Wasserrechtsverfahren erarbeitet.

Schaffung von Bauplätzen in der Gemeinde Aufseß

Sachsendorf, Geiersleite

Für die geplante Änderung des Bebauungsplanes in eine einzeilige Bebauung läuft die Angebotseinholung.

Neuhaus, Erweiterung Hutäcker

hier laufen momentan Grundstücksverhandlungen

Aufseß, Föhrenteich südlicher Teil

Grunderwerb ist abgeschlossen, Angebote für eine Bauleitplanung können eingeholt werden.

Hochstahl

hier laufen momentan Grundstücksverhandlungen

Aufseß, Steingrube

hier wird geprüft, ob sich das vorhandene Grundstück für Bauparzellen für Tiny-Häuser eignet, man wird sich dazu einen erfahrenen Planer für solche Projekte suchen.

Busfahrweg Heckenhof am Parkplatz Kathi-Bräu

Das ALE stimmt dem Ausbau des Ortsrandweges Heckenhof, der auch vom Schulbus befahren wird, in der Flurneuordnung als Asphaltweg im Bautyp 2aV (Asphaltweg) zu.

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß erklärt sich mit einem Ausbau des Ortsrandweges Heckenhof als Flurweg im Bautyp 2aV und der Übernahme einer Eigenleistung durch die Gemeinde Aufseß in Höhe von mindestens 10 % der anfallenden Kosten einverstanden.

Das ALE wird gebeten, die erforderlichen weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Kernweg Neuhaus – Aufseß

Das Amt für ländliche Entwicklung hat dieses Jahr die Förderquoten erheblich reduziert. Der Gemeinderat sieht unter den aktuell gebotenen Fördersätzen derzeit keine Möglichkeit, einer Verwirklichung des Baus des Kernweges Aufseß-Neuhaus. Seitens der Gemeinde ist dies auch im Moment nicht finanzierbar da im Haushalt für 2025 eine zu große Unsicherheit besteht in Bezug auf die Umlagen vom Landkreis und den Schulen, der Eigenanteil wäre bei über 200.000 EUR und wird zunächst bis Oktober/November 2025 zurückgestellt. Der Gemeinderat wird dann nochmals darüber beraten.

Euer Bürgermeister
Alexander Schrüfer