Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Plankenfels folgende Nachtragshaushaltssatzung *:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |
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| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 0 | 0 | 1.674.300 | 1.674.300 |
| die Ausgaben | 0 | 0 | 1.674.300 | 1.674.300 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 140.000 | 0 | 1.547.500 | 1.687.500 |
| die Ausgaben | 140.000 | 0 | 1.547.500 | 1.687.500 |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 1.102.000 Euro um 110.000 Euro erhöht und damit auf 1.212.000 Euro neu festgesetzt.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Plankenfels, den 26.11.2025 | Gemeinde Plankenfels |
(Siegel) | Harald Wich, Erster Bürgermeister |
*Nachrichtliche Angaben zur Nachtragshaushaltssatzung:
Weitere Änderungen bei Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßen, Kassenkredit und Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuern ergeben sich durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht.