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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 25/2025
Plankenfels AB
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Plankenfels Amtlich

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Plankenfels (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Plankenfels folgende Nachtragshaushaltssatzung *:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 1.102.000 Euro um 110.000 Euro erhöht und damit auf 1.212.000 Euro neu festgesetzt.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Plankenfels, den 26.11.2025
Gemeinde Plankenfels
(Siegel)
Harald Wich, Erster Bürgermeister

*Nachrichtliche Angaben zur Nachtragshaushaltssatzung:

Weitere Änderungen bei Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßen, Kassenkredit und Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuern ergeben sich durch diese Nachtragshaushaltssatzung nicht.