Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kapellenäcker“, westlich der Bahnhofstraße, östlich der Wiesent, südlich des Bauhofes/Feuerwehr in Hollfeld, Fl.Nrn. 968, 981/2 Tf., 981/6 Tf., 982, 982/2, 982/4, 982/5, 982/7, 982/8, 982/10, 982/16, 982/26 Tf., 983, 983/2, 983/3, Gemarkung Hollfeld, Stadt Hollfeld, Landkreis Bayreuth
Der Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes einschließlich Begründung wurde nach der ersten öffentlichen Auslegung geändert bzw. ergänzt.
Die erneute Auslegung erfolgt daher gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB beschränkt auf die geänderten bzw. ergänzten Teile.
Folgende Teile des Planentwurfs wurden geändert bzw. ergänzt:
Die nicht geänderten Teile des Planentwurfs sind nicht Gegenstand der erneuten Auslegung.
Die geänderten bzw. ergänzten Unterlagen zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Kapellenäcker“ werden in der Zeit
vom 05. Dezember 2025 bis einschließlich 05. Januar 2026
auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter www.hollfeld.de unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“, „Bauen in Hollfeld“, „Bauleitplanung“ veröffentlicht.
Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.
Die Auslegungsfrist ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB entsprechend verkürzt.
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an baurecht@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf aber schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.