Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Wohltätigkeitsstiftung Hollfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.600,00 Euro |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.500,00 Euro. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Hollfeld, den 21.11.2025 | Wohltätigkeitsstiftung Hollfeld |
(Siegel) | Stern, Erster Bürgermeister |