Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Popp´sche Stiftung Hollfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
9.150,00 Euro |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
30.000,00 Euro. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
| Hollfeld, den 21.11.2025 | Popp´sche Stiftung |
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| (Siegel) | Stern, Erster Bürgermeister |