Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Juragruppe für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde durch die Wirtschaftsprüfung Nickl.Consulting mit Sitz in Regensburg geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaates Bayern und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V.m. Art. 107 Abs. 3 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern
Ich habe mich mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 befasst. Gemäß Art. 107 Abs. 3 GO Bay in Verbindung mit § 25 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung des Freistaats Bayern habe ich in dem Bestätigungsvermerk auf meine Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis meiner durchgeführten Tätigkeiten bin ich zu der Auffassung gelangt, dass mir keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Meine Tätigkeit habe ich entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HgrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Meine Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Regensburg, 20.11.2023
Hans-Jürgen Nickl
Wirtschaftsprüfer
Die Juragruppe fasste in ihrer Sitzung vom 01.12.2023 folgenden Beschluss:
Die Verbandsversammlung nimmt von der Wirtschaftsprüfung Nickl.Consulting durchgeführten Prüfung und der Prüfungsfeststellungen des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 Kenntnis. Ergebnis ist, dass unser Unternehmen in allen Bereichen ordnungsgemäß geführt wird und die wirtschaftlichen Verhältnisse, Buchführung und Rechnungslegung voll umfänglich geordnet sind. Ebenso ist ein internes Kontrollsystem installiert. Der von der Werkleitung erstellte Lagebericht ist zutreffend. Auch das wird zur Kenntnis genommen.
Hiermit wird die Jahresrechnung 2022 abschließend festgestellt.
Dem Verbandsvorsitzenden und dem Werkleiter wird hiermit die Entlastung erteilt.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist gem. § 25 Eigenbetriebsverordnung (EBV) zu veröffentlichen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind 7 Tage öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht können in der Zeit vom 15.02.2024 bis 29.02.2024 in der Juragruppe, Zum Dianafelsen 1, 91257 Pegnitz oder auch im Internet unter www.juragruppe.de eingesehen werden.